Lebensmittelkontrolle

Lebensmittel

 

Das Kantonale Laboratorium ist das mit dem Vollzug der eidgenössischen Gesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (SR 817) betraute Kontrollorgan. Ausser dem Lebensmittel "Trinkwasser" kontrolliert das Kantonale Laboratorium, ob die Zusammensetzung der Lebensmittel, die Etikettierung, die verwendeten Zusatzstoffe und die Gebrauchsgegenstände der Gesetzgebung entsprechen. Das Kantonale Laboratorium vergewissert sich auch durch Untersuchungen, ob die vermarkteten Lebensmittel frei von chemischen und mikrobiologischen Verschmutzungen sind. Die Hygieneinspektion aller Lebensmittelbetriebe gehört ebenfalls zu seinen Aufgaben.