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Aufgaben

1. Kontrolle der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände

Das Kantonale Laboratorium wacht unter Berücksichtigung der dem Kantonstierarzt übertragenen Kompetenzen über die Einhaltung der Eidgenössischen und Kantonalen Gesetze im Bereich des Lebensmittelrechts durch die lebensmittelverarbeitenden Betriebe.

  • Die Ziele der Lebensmittelgesetzgebung sind:
    Die Konsumentinnen und Konsumenten werden geschützt vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, welche die Gesundheit gefährden können. (z.B. Listeria monocytogenes);
  • Der hygienische Umgang mit Lebensmitteln wird sichergestellt.
  • Die Konsumentinnen und Konsumenten werden im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschung geschützt. (z.B. AOC, Bio, …).


Zu den Tätigkeiten des Kantonalen Laboratoriums zählen

  • Inspektionen
  • Probenerhebungen
  • Analysen (physikalisch, chemisch, mikrobiologisch, sensoriell)

Das Kantonale Laboratorium ist nach den internationalen Normen ISO/IEC 17025 (Anforderungen an die Kompetenz von Prüflaboratorien - Akkreditationsnummer STS 161) und ISO/IEC 17020 (Kriterien für Stellen, welche Inspektionen durchführen - Akkreditationsnummer SIS 028) akkreditiert.

2. Kontrolle der Schwimmbäder und der öffentlichen Strandbäder

Das Kantonale Laboratorium kontrolliert Schwimmbäder, deren Unterhalt und entnimmt Badewasserproben.

3. Kontrolle der Einhaltung der landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (LDV)

Das Kantonale Laboratorium wacht über den Vollzug der Verordnung über die Deklaration für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus in der Schweiz verbotener Produktion.

4. Kontrolle von Chemikalien

Das Kantonale Laboratorium ist vorübergehend mit gewissen Aufgaben im Zusammenhang mit der Kontrolle von Chemikalien betraut.

5. Kontrolle der Selbsteinkellerer

Das Kantonale Laboratorium wacht über Kontrolle der „selbsteinkellernden Weinbauern“ durch die Interkantonale Zertifizierungsstelle (IZS)

6. Radon

Dem Kantonalen Laboratorium wurden Aufgaben im Zusammenhang mit der Erstellung eines Radonkadasters übertragen.

News

Obligatorische Ausbildung für Hundehalter - die Übergangsfrist geht bald zu Ende

Die Hundehalter haben bis zum 1. September 2010 Zeit, den vom Gesetz geforderten Theorie- und Praxiskurs zu besuchen. Ab September können die kantonalen Vollzugsbehörden einen Kursnachweis verlangen.

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Die Wasserqualität der Strandbäder im Kanton Freiburg ist im Allgemeinen gut

Das Kantonale Laboratorium kontrolliert alljährlich die Wasserqualität der neun offiziellen Strandbäder des Kantons Freiburg. Diesen Sommer wird die Wasserqualität der Strandbäder als im Allgemeinen gut beurteilt.

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Der Gesetzesvorentwurf über das Trinkwasser geht in die Vernehmlassung

Die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft eröffnet im Einverständnis mit dem Staatsrat das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf des Gesetzes über das Trinkwasser. Dieser neue, 49 Artikel umfassende Text soll das gegenwärtige Gesetz über das Trinkwasser aus dem Jahr 1979 ersetzen. Der Entwurf, mit dem sichergestellt werden soll, dass das Wasser wirtschaftlich für alle zugänglich bleibt, vervollständigt die bereits vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Gewässerbewirtschaftung im Kanton Freiburg.

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