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Chemikalien
Neue Chemikaliengesetzgebung
Die neue Chemikaliengesetzgebung, in die auch die revidierte Pflanzenschutzverordnung integriert wurde, ist am 1. August 2005 in Kraft getreten. Die Giftgesetzgebung ist aufgehoben worden. Weitere Informationen finden Sie auf die Internet Seiten der BAG (Chemikalien - BAG).
Konsequenzen für die Gemeinden und das Publikum
Die Giftbewilligungen und Giftklassen wurden aufgehoben. Eine unmittelbare praktische Konsequenz davon ist, dass seit dem 1. August 2005 die Gemeinden keine Giftscheine für Gifte der Giftklasse 2 mehr ausstellen müssen. Sie wurden von uns informiert. Eine weitere praktische Konsequenz für die Bevölkerung betrifft die Etikettierung. Die alte Etikettierung mit Farbbändern und Giftklassen ist durch die europäische Etikettierung mit Gefahrensymbolen, Gefahrenhinweisen und Vorsichtsmassnahmen ersetzt.
Für weitere Informationen : Internetseite des BAG über Chemikalien
Ratschlag: vor dem Umgang mit Chemikalien, lesen Sie bitte aufmerksam die Etiketten und Gebrauchsanleitungen!
Konsequenzen - für die Fachleute
Das Chemikalienrecht hat eine bestimmte Anzahl von Auswirkungen auf die Fachleute, vor allem im Bezug auf die Markteinführung von Chemikalien in der Schweiz. Die Hersteller und Importeure sind verantwortlich für die Einstufung der Produkte bezüglich deren Gefährlichkeit und der damit zusammenhängenden Informationen. Berufsleute im Bereich Vertrieb und Umgang mit Chemikalien müssen ihrerseits verschiedene Verpflichtungen einhalten im Bezug auf die nötigen Sachkenntnisse, den Erhalt einer Bewilligung für bestimmte Anwendungen und Aufgaben bezüglich der Abgabe (oder der Einschränkung der Abgabe) von Chemikalien. (Siehe Rubrik « Für Berufsleute »).
Zudem müssen Berufsleute …
Die Ansprechperson für Chemikalien melden
In Betrieben und Bildungsstätten, in denen beruflich oder gewerblich mit gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen umgegangen wird, ist eine Person zu bezeichnen, die für Fragen des vorschriftsgemässen Umgangs zuständig ist und die den Vollzugsbehörden die erforderlichen Auskünfte (Art. 42 Abs. 2) erteilen kann. Sie muss über die nötigen fachlichen Qualifikationen und betrieblichen Kompetenzen verfügen. Ihr Name ist der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde mitzuteilen. (LChim, RS 813.1, art. 25, al.2).
(Siehe Rubrik « Für die Fachleute - Meldung der Ansprechperson »).
Merkblätter Chemsuisse
Die Chemsuisse ist der Zusammenschluss von Vertretern der Kantonalen Fachstellen für Chemikalien, welche für die kantonalen Vollzugsaufgaben des Chemikalienrechts zuständig sind. Die Chemsuisse publiziert gezielte und detaillierte Informationen zum Chemikalienrecht (Merkblätter).
Vollzug des neuen Chemikaliengesetzes im Kanton Freiburg
Wer die Chemikaliengesetzgebung im Kanton vollzieht wird später entschieden. Das kantonale Laboratorium funktioniert inzwischen als Vollzugsorgan.
Link Extern
- Vorbeugung der Chemikalienrisiken
- Chemikalien und Gesundheit (BAG)
- Chemikalien und Umwelt (BAFU)
- Schweizerische und europäische Chemikaliengesetzgebung (BAG)
- Website der Chemsuisse (kantonale Fachstellen für Chemikalien)
- Informationen zum Chemikalienrecht (Merkblätter der Chemsuisse)
- Schweizerisches toxikologisches Informazionszentrum
- Die IGS-Giftliste
- Anmeldestelle Chemikalien (BAG)
- Wohngifte (BAG)
