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Integrationsförderung
Der Staat Freiburg schenkt der Förderung der Integration der MigrantInnen und der Rassismusprävention besondere Aufmerksamkeit.
Integrationsförderung im Kanton Freiburg
Der Kanton Freiburg betont in seiner Integrationspolitik die Wichtigkeit der Arbeit vor Ort in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Institutionen und Behörden. Der Staatsrat setzt die Jahresziele und Prioritäten der kantonalen Politik in den Bereichen Integration und Rassismusprävention fest. Für deren Umsetzung ist die Fachstelle für die Integration der MigrantInnen und für Rassismusprävention (IMR) verantwortlich in Zusammenarbeit mit den übrigen zuständigen PartnerInnen.
Die Integration im Asylbereich
Die Integration von Personen aus dem Asylbereich liegt in der Zuständigkeit des kantonalen Sozialamtes (KSA). Hier mehr erfahren.
Die Entwicklung der Integrationsförderung
Die Freiburger Integrationsförderung hat mehrere Etappen durchlaufen:
- 2004 Einsetzung der kantonalen Kommission für die Integration der MigrantInnen und gegen Rassismus (KMR)
- 2005 Schaffung der Stelle des Integrationsdelegierten
- 2008 Genehmigung des Kantonalen Leitbilds
- Ausstehend: Genehmigung des Gesetzes über die Integration der Migrantinnen und Migranten und die Rassismusprävention.
