Parlamentarische Initiativen

Mit einer parlamentarischen Initiative soll der Grosse Rat verpflichtet werden, einen Entwurf auszuarbeiten:

  • zur Änderung der Verfassung, eines Gesetzes, eines Dekrets oder einer bestehenden Parlamentsverordnun
  •  für ein neues Gesetz, ein neues Dekret oder eine neue Parlamentsverordnung 

Die parlamentarische Initiative verfolgt das gleiche Ziel wie die Motion (s. Art. 69 GRG).

 

Ein Unterschied zwischen den beiden Instrumenten besteht im Hinblick auf den Adressaten des Vorstosses. So wird die Vorbereitung von Erlassentwürfen, für die üblicherweise der Staatsrat zuständig ist (Art. 111 KV), hier ausnahmsweise vom Grossen Rat wahrgenommen. 


Artikel 81-83 GRG

Eingereichte parlamentarische Initiativen

Mehr zum Thema

Durch «Download» erhalten Sie ein Verzeichnis der Parlamentstätigkeit mit detaillierten Angaben zu den Beratungen des Grossen Rates: Botschaften, Berichte, parlamentarische Vorstösse.
Dieses Verzeichnis enthält auch die Links zu den Dokumenten und den entsprechenden Verhandlungen. Es wird monatlich aktualisiert, und zwar zum Zeitpunkt, in dem die eingereichten und begründeten parlamentarischen Vorstösse versandt werden.

Die parlamentarischen Vorstösse online
Die Einreichung und die Begründung der parlamentarischen Vorstösse werden auf dieser Website veröffentlicht, sobald sie offiziell dem Staatsrat überwiesen wurden (ausser «Anfragen»). Die Antwort des Staatsrats auf die parlamentarischen Vorstösse finden Sie online, sobald die Grossrätinnen und Grossräte die Unterlagen per Post erhalten haben. Die Beratung über die Erheblicherklärung befindet sich auf Internet, sobald das entsprechende Tagblatt des Grossen Rates veröffentlicht wurde.

Formular für die Einreichung