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Parlamentarische Vorstösse
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Motionen
Das Ziel einer Motion besteht darin, den Staatsrat zur Ausarbeitung eines Entwurfs zu verpflichten, der:
- die Verfassung, ein Gesetz, ein Dekret oder eine bestehende Parlamentsverordnung ändern soll
- ein neues Gesetz, Dekret oder eine neues Parlamentsverordnung schaffen soll
NB: Art. 69 GRG enthält die ausführliche Liste der von der Motion betroffenen Gegenstände
Durch «Download» erhalten Sie ein Verzeichnis der Parlamentstätigkeit mit detaillierten Angaben zu den Beratungen des Grossen Rates: Botschaften, Berichte, parlamentarische Vorstösse.
Dieses Verzeichnis enthält auch die Links zu den Dokumenten und den entsprechenden Verhandlungen. Es wird monatlich aktualisiert, und zwar zum Zeitpunkt, in dem die eingereichten und begründeten parlamentarischen Vorstösse versandt werden.
Die parlamentarischen Vorstösse online
Die Einreichung und die Begründung der parlamentarischen Vorstösse werden auf dieser Website veröffentlicht, sobald sie offiziell dem Staatsrat überwiesen wurden (ausser «Anfragen»). Die Antwort des Staatsrats auf die parlamentarischen Vorstösse finden Sie online, sobald die Grossrätinnen und Grossräte die Unterlagen per Post erhalten haben. Die Beratung über die Erheblicherklärung befindet sich auf Internet, sobald das entsprechende Tagblatt des Grossen Rates veröffentlicht wurde.
Informations annexes
Identitätskarte
Download
- Verzeichnis der Parlamentstätigkeit 2007-2011 XLSX (164 kb)
- Daten der Überweisung der parlamentarischen Vorstösse an den Staatsrat PDF (32 kb)
