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Rückzug der Volksmotion
Das Komitee (drei bis fünf von den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern bestimmte Personen) kann die Motion zurückziehen:
- bis spätestens vor der Eröffnung der Session, in der die Motion behandelt werden soll;
- indem es ein unterzeichnetes schriftliches Begehren an das Sekretariat des Grossen Rates richtet.
