Rückzug der Volksmotion

Das Komitee (drei bis fünf von den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern bestimmte Personen) kann die Motion zurückziehen:

  • bis spätestens vor der Eröffnung der Session, in der die Motion behandelt werden soll;
  • indem es ein unterzeichnetes schriftliches Begehren an das Sekretariat des Grossen Rates richtet.