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Grundsätzlich versammelt sich der Grosse Rat achtmal jährlich (ordentliche Sessionen).
Wenn es die Arbeitslast erfordert, kann das Büro eine oder mehrere ergänzende Sitzungen festlegen. Diese Sitzungen gehören zur laufenden Session.
Der Grosse Rat kann zu einer ausserordentlichen Session einberufen werden, wenn ein spezielles Ereignis dies notwendig macht. Es handelt sich um eine zusätzliche Session, die einberufen wird vom Büro, auf Verlangen von 22 Mitgliedern des Grossen Rates oder auf Begehren des Staatsrats.
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