Interessenbindungen

Ab sofort müssen Grossrätinnen und Grossräte offenlegen, welche Interessen sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und aufgrund der Funktionen vertreten, die sie in privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Betrieben und Gesellschaften, in Interessengruppen oder in Organen, die von öffentlichen Einrichtungen abhängen (Bund, Kanton, Gemeinde), ausüben.

Die Gesamtheit dieser Erklärungen bildet das Register der Interessenbindungen. Dieses Register ist eine Neuerung, die aufgrund des Informationsgesetzes eingeführt wird. Es muss spätestens am 1. Januar 2012 öffentlich zugänglich sein.

Dabei ist jedes Mitglied des Grossen Rates selbst für den Inhalt seiner Erklärung verantwortlich.

Die Version, die Sie unten einsehen können, ist provisorisch. Die Interessenbindungen können demnächst auf dem persönlichen Porträt der Grossrätin oder des Grossrats und auf einer vollständigen Liste eingesehen werden.

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