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Interparlamentarische Aufsichtskommissionen
Die interparlamentarischen Aufsichtskommissionen sind mit der Kontrolle über die Umsetzung interkantonaler oder internationaler Verträge betraut. Die Mitglieder der Freiburger Delegationen bei diesen Kommissionen werden vom Grossen Rat auf Vorschlag der Kommission für auswärtige Angelegenheiten ernannt.
Mit der Ratifizierung der Vereinbarung über die Aushandlung, Ratifikation, Ausführung und Änderung der interkantonalen Verträge und der Vereinbarungen der Kantone mit dem Ausland, besser bekannt unter der Bezeichnung „Convention des conventions“, hat sich der Kanton Freiburg verpflichtet, eine solche Aufsichtskommission in jedem Vertrag vorzusehen, der eine gemeinsame Institution oder ein Netzwerk gemeinsamer Institutionen schafft, vorausgesetzt, der Anteil am gemeinsamen Budget übersteigt im Mittel 1'000'000 Franken pro Kanton.
Gegenwärtig ist der Grosse Rat des Kantons Freiburg in folgenden interparlamentarischen Aufsichtskommissionen vertreten:
