Kommissionen

Die Kommissionen sind beauftragt, die Gesetzes- und Dekretsentwürfe zu prüfen und Änderungs- anträge zu stellen. Das Ergebnis ihrer Beratungen wird dann zusammen mit dem Entwurf des Staatsrats im Plenum vorgestellt und diskutiert.

Ständige Kommissionen
Es gibt sechs ständige Kommissionen; sie werden für jede Legislaturperiode wieder bestellt. Die Mitglieder werden vom Grossen Rat für eine Legislaturperiode gewählt.


Fachkommissionen
Die Mitglieder werden vom Büro des Grossen Rates für eine bestimmte Zeit ernannt. 


Ordentliche Kommissionen
Diese Kommissionen, deren Mitglieder vom Büro des Grossen Rates ernannt werden, werden aufgelöst, sobald sie die Prüfung des Gesetzes- oder Dekretsentwurfs abgeschlossen haben. Sie bestehen also nur für eine beschränkte Zeit. 


Interparlamentarische Aufsichtskommissionen
Die interparlamentarischen Aufsichtskommissionen überwachen die Umsetzung interkantonaler und internationaler Verträge. Die Mitglieder des Grossen Rates, die in eine solche Kommission delegiert werden, werden vom Grossen Rat auf Stellungnahme der Kommission für auswärtige Angelegenheiten gewählt. 


Vorberatende interparlamentarische Kommissionen
Die vorberatenden interparlamentarischen Kommissionen werden damit beauftragt, zur Genehmigung oder zur Änderung eines interkantonalen oder internationalen Vertrags Stellung zu nehmen. Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten bezeichnet aus ihrer Mitte die Vertreterinnen und Vertreter des Kantons Freiburg in diesen Kommissionen.