Der Grosse Rat ist die oberste Behörde des Kantons Freiburg. Er besteht aus 110 Abgeordneten. Die Mitglieder des Grossen Rates werden vom Volk im Proporzverfahren für fünf Jahre gewählt. Das Gesetz bestimmt höchstens acht Wahlkreise. Die angemessene Vertretung der Regionen des Kantons ist gewährleistet.
Der Grosse Rat ist die gesetzgebende Gewalt. Er versammelt sich regelmässig zu den ordentlichen Sessionen.
Der Grosse Rat verfügt über ein eigenes Sekretariat, das von Generalsekretärin geleitet wird. Er kann die Dienste der Verwaltung in Anspruch nehmen.
Auszug aus der Verfassung des Kantons Freiburg, Art. 94 bis 105
News
Wahlen durch den Grossen Rat
In der Februarsession 2012 hat der Grosse Rat des Kantons Freiburg folgende Wahlen vorgenommen:
Amtliche Tagblätter der November- und Dezembersession 2011
Die Amtlichen Tagblätter der Novembersession und der Dezembersession 2011 sind online.
Februarsession des Grossen Rates
Die nächste Session des Grossen Rates findet vom Dienstag 7. bis Freitag 10. Februar 2012 statt.
