Die Petitionskommission prüft alle Petitionen, die an den Grossen Rat gerichtet werden, mit Ausnahme der Petitionen, die den Gerichtsbereich betreffen; diese werden von der Justizkommission behandelt.
 
Die Petition ist eine schriftliche Eingabe, die diesen Titel trägt oder als solche erscheint und in der sich eine oder mehrere Personen bei einer gesetzgebenden, richterlichen oder vollziehenden Behörde oder einer Verwaltungsbehörde des Staates, einer Gemeinde oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Anstalt beschweren oder an sie einen Vorschlag oder eine Bitte richten.

Artikel 39b) GRRG