Die Kommissionen sind beauftragt, die Gesetzes- und Dekretsentwürfe zu prüfen und Änderungsanträge zu stellen. Das Ergebnis ihrer Beratungen wird dann zusammen mit dem Entwurf des Staatsrats im Plenum vorgestellt und diskutiert.

Ständige Kommissionen
Es gibt fünf ständige Kommissionen; sie werden für jede Legislaturperiode wieder bestellt. Die Mitglieder werden vom Grossen Rat für eine Legislaturperiode gewählt. 


Fachkommissionen
Es gibt drei Fachkommissionen. Die Mitglieder werden vom Grossen Rat für eine Legislaturperiode ernannt. 


Nichtständige Kommissionen
Diese Kommissionen, deren Mitglieder vom Büro des Grossen Rates ernannt werden, werden aufgelöst, sobald sie die Prüfung des Gesetzes- oder Dekretsentwurfs abgeschlossen haben. Sie bestehen also nur für eine beschränkte Zeit.