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Drei Direktionen setzen sich für den Schutz vor dem Passivrauchen ein
Die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD), die Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) und die Volkswirtschaftsdirektion (VWD) arbeiten gemeinsam an der Umsetzung der Richtlinien des Staatsrates in Zusammenhang mit dem Schutz vor dem Passivrauchen.
Die GSD ist zuständig für das Rauchverbot in Orten, die dem längeren oder beständigen Aufenthalt dienen, wie z. B. Pflegeheime, Altersheime und Sondereinrichtungen. Sie hat überdies auch Bestimmungen in diesem Zusammenhang erlassen. Ihr ist auch der Bau von Fumoirs in den Pflegeeinrichtungen zu melden (Kantonsarztamt).
Die SJD und das Amt für Gewerbepolizei (GePoA) sind zuständig für das Rauchverbot in den Gaststätten (Cafés und Restaurants) und in den Geschäften sowie in den anderen bewilligungspflichtigen Einrichtungen (Kantinen, Buvetten, vorübergehende Installationen bei Veranstaltungen). Die Konformitätsbescheinigung der Lüftungsfachperson ist ans GePoA zu schicken.
Die VWD und das Arbeitsinspektorat sind zuständig für die Fragen in Zusammenhang mit dem Schutz der Arbeitnehmenden vor dem Passivrauchen in Unternehmen, Geschäften und im Allgemeinen an allen Arbeitsplätzen.
Die Gemeinden und der Kanton sind ferner zuständig für die Baubewilligungen im Hinblick auf den Bau eines Fumoirs (Trennwand o. ä.) und die Einrichtung von Terrassenauf öffentlichem Grund.
Schutz vor dem Passivrauchen
Das Rauchverbot gilt für alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen, dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Kantons-, Gemeinde- oder Privatgebäude handelt: Verwaltungsgebäude, Geschäfte und Einkaufszentren, Kinderhorte, Kinderkrippen und Schulen, Pflegeeinrichtungen und Sonderinstitutionen, Kulturstätten (Kinos, Theater, Museen, Mehrzweckhallen u. ä.) und Gaststätten.
Abweichungen sind möglich für Zimmer von Pflegeeinrichtungen, Hotelzimmer oder Gefängnisse. Die Direktionen dieser Einrichtungen können entscheiden, ob Raucherzimmer oder Fumoirs eingerichtet werden können.
Ab dem 1. Mai 2010 gilt das Rauchverbot auch für Räume, in denen mehrere Personen arbeiten. Entsprechende kantonale Anwendungsbestimmungen werden derzeit ausgearbeitet.
News
Die zeitlichen Herausforderungen des Handelns: Wenn Unsicherheiten den Fortschritt hemmen - 7. Konferenz für Sozialfragen 27. April 2012
Nachdem 2010 das Thema der Partizipation an der Tagesordnung stand, werden an der diesjährigen „Konferenz für Sozialfragen" die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen vom zeitlichen Standpunkt aus angegangen. Wie es scheint, wird die Zukunft nämlich nicht mehr nur in Fortschritten wahrgenommen, sondern auch als Unsicherheit, die das Handeln - sei dieses nun öffentlich, privat, individuell oder kollektiv - in zwei verschiedene Richtungen zerrt: Aktion und Re-aktion.
Unser Handeln anhand von Fragen der Planung, des Zusammenspiels von lokal und global, der Antizipation, der Reaktion, der Dringlichkeit, neu überdenken - dies ist die Herausforderung der diesjährigen Konferenz für Sozialfragen.
Gesundheitsförderung und Prävention: eine echte Partnerschaft zwischen Kanton und Einrichtungen
Die Direktorin für Gesundheit und Soziales Anne-Claude Demierre stellte diesen Freitag die Umsetzung des kantonalen Plans für Prävention und Gesundheitsförderung beziehungsweise seines Aktionsplans 2011-2015 vor. Der Aktionsplan beruht auf den Prioritäten, die infolge der Ergebnisse aus der Befragung 2007 zur Gesundheit der Freiburger Bevölkerung gewählt wurden, und ermöglicht die Steuerung des öffentlichen Handelns innerhalb eines gemeinsamen Bezugsrahmens. Er begleitet die nötige Klärung der Rollen zwischen den Einrichtungen für Prävention und Gesundheitsförderung und dem Staat.
Mehr Sicherheit dank des Pharmazeutischen Dossiers
Ab Mitte September können die Freiburger Patientinnen und Patienten ein Pharmazeutisches Dossier anlegen lassen. Das Projekt, das hauptsächlich aus der Zusammenarbeit zwischen dem Apothekerverband des Kantons Freiburg und der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) entstanden ist, beabsichtigt eine bessere ärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten, namentlich in Notfällen.
Informations annexes
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Direktion für Gesundheit und Soziales GSD
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1701 Freiburg
T+41 26 305 29 04
F+41 26 305 29 09
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Sicherheits- und Justizdirektion SJD
Reichengasse 27
Postfach
1701 Freiburg
T+41 26 305 14 03
F+41 26 305 14 08
—
Volkswirtschaftsdirektion VWD
Joseph-Piller-Strasse 13
Postfach
1701 Freiburg
T +41 26 305 24 02
F +41 26 305 24 09
Kontakt
Fachstelle Tabakprävention
Rte de Beaumont 2
Postfach 75
1709 Freiburg
Tel.: 026 425 54 10
info@cipretfribourg.ch
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- Botschaft des Staatsrats PDF (75 kb)
- Bericht zur Verordnung vom 3. Juni 2009 PDF (45 kb)
