Organisation

Die Weiterbildungsziele

Ständige Aktualisierung der Kompetenzen des Personals, die für die Erfüllung des Pflichtenhefts notwendig sind.
Förderung der Kompetenzentwicklung im Hinblick auf die Gewährleistung der Mobilität und Arbeitsmarktfähigkeit des Personals, entsprechend den Bedürfnissen des Kantons als Arbeitgeber.

In Zusammenarbeit mit der Hochschule für Wirtschaft Freiburg (HSW) strebt das Amt für Personal und Organisation (POA) eine anhaltende Verbesserung der Qualität des Weiterbildungsprogramms des Kantons Freiburg an

Die Abteilung „Ausbildung und Entwicklung“ des Amts für Personal und Organisation (POA-F) und die Hochschule für Wirtschaft Freiburg (HSW) teilen sich die Verantwortung für die Organisation des Weiterbildungsprogramms des Kantons Freiburg.
Seit dem 1. Januar 2009 ist die POA-F neu organisiert, damit sie sich auf die Beratung, Unterstützung und Bedürfnisabklärung der verschiedenen Einheiten konzentrieren kann. Die HSW Freiburg ist über einen Mandatsvertrag für die Kursorganisation zuständig. Es folgt eine Zusammenfassung der Kernaufgaben der beiden Partner.

POA-F

  • Festlegung der Regeln für eine Weiterbildung.
  • Abklärung der Weiterbildungsbedürfnisse innerhalb der Kantonsverwaltung.
  • Gewährleistung eines Weiterbildungsangebots der HSW Freiburg, das den Bedürfnissen des Personals des Kantons Freiburg angepasst ist.
  • Unterstützung der Einheiten beim Zusammenstellen von Ausbildungen oder bei der Entwicklung von Ausbildungsplänen.

HSW

  • Wahl der Kursleitenden.
  • Vorschläge von Ausbildungsinhalten.
  • Veröffentlichung des Programms im Internet und Bereitstellung der damit zusammenhängenden Informationen.
  • Verwalten des Ausbildungsprogramms: Anmeldungen, Mutationen, Einladungen, Durchführung der Kurse/Seminare, Auswertungen.