Navigation principale.
Amt für Bevölkerung und Migration
Auftrag
Das BMA ist für die Anwendung der Bundesgesetzgebung über die Ausländerinnen und Ausländer zuständig. Es regelt dabei unter anderem die Bedingungen für die Einreise, den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeiten der Ausländerinnen und Ausländer. Die ausländische Wohnbevölkerung des Kantons Freiburg umfasst rund 44'000 Personen (bei einer Gesamtbevölkerung von ca. 265'000 Personen). Sie setzt sich zusammen aus rund 66 % Angehörigen von EU- oder EFTA-Staaten, mit denen die Schweiz ein Übereinkommen über die Personenfreizügigkeit vereinbart hat.
Die Umsetzung der Asylgesetzgebung gehört ebenfalls zu den Aufgaben des BMA. Dabei geht es insbesondere um den Vollzug der Verfügungen, die von den Bundesbehörden erlassen werden. Der Kanton Freiburg zählt rund 1'300 Personen, die der Asylgesetzgebung unterstellt sind (inkl. vorläufig aufgenommene Personen).
Das BMA ist auch für die Ausstellung von Identitätspapieren von Schweizerbürgerinnen und–bürgern im Kanton Freiburg zuständig.
Das BMA befindet sich im Quartier Portes de Fribourg, in Granges-Paccot und zählt rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inkl. Lehrlinge und Stagiaires).
Tätigkeitsbereiche
Ausländerinnen / Ausländer: Einreisebewilligungen, Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen, Bewilligungen für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Vollzug der Wegweisungen, nötigenfalls mit Zwangsmassnahmen (Administrativhaft).
Asyl: Anhörung von Asylbewerbern; Vollzug der Entscheide des Bundesamtes für Migration (BFM).
Identitätspapiere: Ausstellung von Schweizerpässen (über 20'000 pro Jahr) und von Identitätskarten (30'000).
Verschiedenes: Aufsichtsfunktion im Bereich der Einwohnerkontrolle.
