Spitalplanung im Kanton Freiburg seit 1994

Wie es zur zweiten Spitalplanung kam

Das vom Volk angenommene Gesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung KVG) verpflichtet die Kantone zur Spitalplanung. Das Ziel ist klar : Die Spitalplanung ist ein Instrument für die Kostenbewältigung und beinhaltet insofern eine Rationalisierung der vorhandenen Strukturen. Die Freiburger Regierung nahm in der Folge eine zweite Spitalplanung in Angriff, nachdem eine erste Spitalplanung (MEDIPLAN 1 und 2) gescheitert war. Diesmal wurde eine enge Zusammenarbeit mit den Regionen und den örtlichen Behörden gesucht. Eine kantonale Kommission aus verschiedenen die betroffenen Kreise vertretenden Personen wurde eingesetzt.

1. Die Grundlagen des Spitalplanungsberichts 1997

Die erste Etappe dieser Planung galt der Bedarfsermittlung, mit welcher der Sachverständige, der die kantonale Kommission zu unterstützen hatte, betraut wurde. Diese Ermittlung berücksichtigte die Entwicklung der letzten Jahre, die derzeitige Situation (Kostenverteilung, Belegungsgrad der Spitäler, Bedarfsdeckung der Regionen durch ihr Spital usw.). Hinzu kam eine Feinanalyse der demographischen Voraussagen. Die Ergebnisse dieser Arbeit bestimmten die Ziele und die Kriterien der neuen Spitalplanung. Auf dieser Grundlage wurden strategische Entscheide getroffen :

  • Genaue Festlegung der Aufträge der Spitäler
    Schaffung von Standorten für Akutpflege
    Schaffung von Standorten für Langzeitpflege und Rehabilitation
  • Verringerung der Anzahl öffentlicher Akutpflegespitäler auf zwei oder drei und Änderung des Auftrags der übrigen Spitäler, um sie in Behandlungs- und Rehabilitationszentren (BRZ) umzuwandeln
  • Wie bisher Beanspruchung der Universitätsspitäler (hauptsächlich CHUV oder Inselspital) für die Spezialmedizin

Ein Bericht mit Varianten bezüglich des zu wählenden Standortes der Spitäler, einem relativ offenen Zeitplan für die Umsetzungen und dem Entscheid, keine Spitäler zu schliessen, sondern ihren Auftrag zu ändern, kam in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsergebnisse: konstruktive Ideen namentlich für die Schaffung eines interkantonalen Spitals in der Broyeregion und eines Spitalnetzes für den südlichen Kantonsteil, aber auch lebhafte Reaktionen aus dem Seebezirk. Die Aufhebung der Akutpflege im Spital Meyriez und der Gedanke eines Regionalspitals in Tafers für den ganzen deutschsprachigen Kantonsteil stiessen auf Widerstand.
Der Staatsrat hiess den Planungsbericht in seinen grossen Zügen gut und sah vor, dass noch vor der Umwandlung des Spitals Tafers in ein Regionalspital eine erneute Beurteilung für den nordöstlichen Kantonsteil zu erfolgen habe.

2. Der Planungsbericht 1997 in seinen grossen Zügen

Der endgültige Bericht wurde dem Grossen Rat 1997 unterbreitet. Im Grossen und Ganzen wurden die Aufträge der verschiedenen Spitäler darin wie folgt vorgestellt :

  • Das Kantonsspital funktioniert weiterhin als Referenzspital des Kantons für alle spezialmedizinischen Leistungen, die nicht von den übrigen Spitälern erbracht werden, namentlich auf den Gebieten Kardiologie, Pneumologie oder Neurologie
  • Es stellt für die Einwohnerschaft des zentralen Kantonsteils die spitalmedizinische Grundversorgung (Akutpflege) in der Inneren Medizin, der Chirurgie, der Gynäkologie und Geburtshilfe sicher.
    Grundsätzlich befasst sich das Kantonsspital nicht mit der Rehabilitation.
  • Das Spital Riaz ist für die ganze südliche Region das Referenzspital für die Grundversorgung (Akutpflege). Die Spitäler Billens und Châtel-St-Denis werden Behandlungs- und Rehabilitationszentren (BRZ).
  • Errichtung eines interkantonalen Spitals für die Broyeregion, durch Zusammenlegung der Spitäler Payerne und Estavayer-le-Lac (Akutpflege am Standort Payerne und BRZ am Standort Estavayer-le-Lac).
  • Für den Seebezirk bevorzugte der Staatsrat die Lösung der Umwandlung des Spitals Tafers in ein Referenzspital für die Grundversorgung (Akutpflege). Die Variante mit der Errichtung eines neuen Spitalstandortes für den nordöstlichen Kantonsteil wurde verworfen. Der Staatsrat hob jedoch hervor, aus Gründen der Besonderheiten und Bedürfnisse des Seebezirks sei eine Zusammenarbeit mit anderen Spitälern des Kantons denkbar.

    Die Restrukturierung im nordöstlichen Kantonsteil wurde als letzte Etappe in der Umsetzung dieser neuen Spitalplanung vorgesehen.

3. Umsetzung der Spitalplanung 1997

Die Errichtung eines interkantonalen Spitals der Broyeregion (HIB) erfolgte schon im Jahr 1999.
Die Erklärung von Vaulruz, in der die politischen Verantwortlichen der drei Bezirke im Süden des Kantons für die Renovation des Spitals Riaz stimmten, bereitete den Boden für das neue Netz im südlichen Kantonsteil. Das Spital des Freiburger Südens (HSF), bestehend aus den Standorten Riaz, Châtel-St-Denis und Billens, wurde im Jahr 2001 errichtet.
Die progressive Umsetzung der Spitalplanung erlaubte es, einen Grossteil der Arbeitsstellen beizubehalten. Namentlich wurden Lösungen getroffen, um in erster Linie das Personal wieder einzustellen, dessen Arbeitsplatz beim Auftragswechsel eines Spitalstandortes abgeschafft worden war. Um dieses Personal nicht zu benachteiligen, unterzeichneten verschiedene Institutionen Vereinbarungen, insbesondere damit die Lohnbedingungen beim Übertritt von einem Spital in ein anderes gleich blieben.


Im Jahr 2000 setzte der Staatsrat eine Kommission zwecks Prüfung der Vorschläge für die künftige Spitalversorgung der Bevölkerung des Seebezirks. Diese Kommission sollte sich zum Spitalangebot für die Bevölkerung des Seebezirks und zu den Formen der möglichen Zusammenarbeit mit anderen Spitälern ausserhalb des Bezirks oder auch des Kantons zu äussern. Ihr Bericht vom Juli 2002 enthielt den Vorschlag eines neuen Modells der Zusammenarbeit (das Spitalzentrum), das vom Staatsrat jedoch verworfen wurde. Dieser zog ein Modell der innerkantonalen Zusammenarbeit vor.


Im April 2003 wurde die Firma H Focus vom Staatsrat als externer Experte mit der weiteren Konkretisierung der Planung im nordöstlichen Kantonsteil betraut. Der Auftrag der externen Sachverständigen besteht darin, verschiedene Varianten für das Akutpflegeangebot im Seebezirk vorzuschlagen. Unterstützt wird H Focus von einem Steuerungsausschuss.

4. Spitalplanung im nordöstlichen Kantonsteil

Juli 2002
Die im Jahr 2000 vom Staatsrat des Kantons Freiburg eingesetzte Kommission für die Erarbeitung von Vorschlägen für die künftige Spitalversorgung der Bevölkerung des Seebezirks gab ihren Bericht im Juli 2002 ab.
Sie stellte darin ein neues Modell der Zusammenarbeit vor, das Modell eines Spitalzentrums. Dieses besteht aus einer Vernetzung von mindestens zwei Spitälern, zielt darauf hin, die Akutpflegeversorgung zu gewährleisten, und funktioniert nach dem folgenden Prinzip: das Kernspital stellt für das Einzugsgebiet des Filialspitals, in diesem Fall des Spitals Meyriez, die Akutpflege sicher, die vom Filialspital nicht erteilt werden kann. Das Filialspital muss die Patientinnen und Patienten aufnehmen und sie an die verschiedenen Einrichtungen, aus denen das Spitalzentrum besteht, weiterleiten. Zu diesem Zweck muss es über einen leistungsfähigen Notfalldienst verfügen und die Akutpflege in Innerer Medizin und Chirurgie erteilen. In diesem Modell ist zudem die Leitung des Spitalzentrums und nicht – wie bei den anderen Spitälern des Kantons Freiburg - ein Planungsorgan dafür zuständig, die Leistungen der dem Spitalzentrum angehörenden Spitäler zu bestimmen. Zum Teil aus diesem Grund sprach sich die Kommission für Gesundheitsplanung, welche die öffentliche Hand vertritt, gegen diese Lösung aus.


JANUAR 2003        
Der Staatsrat schloss sich dieser Auffassung an, indem er eine Lösung der innerkantonalen Spitalzusammenarbeit vorzog, bei der jedoch eine Vereinbarung mit einem Spital des Kantons Bern nicht ausgeschlossen ist.


APRIL 2003 
Im Gefolge dieses Entscheids beauftragte der Staatsrat die Experten der Firma H Focus mit der weiteren Umsetzung der Spitalplanung im nordöstlichen Kantonsteil. Dieses Mandat beinhaltete unter anderem die Prüfung der vorrangigen Frage der Notfallversorgung für die Bevölkerung des Seebezirks. Ein Steuerungsausschuss wurde damit betraut, die Arbeiten dieser Experten zu begleiten.

JULI 2003    
Aus den im Juli 2003 dem Steuerungsausschuss unterbreiteten Zwischenergebnissen der Experten von H Focus geht hervor, dass es nicht zweckmässig sei, den heutigen Auftrag des Spitals Meyriez für Akutpflegeleistungen langfristig beizubehalten. Das Konzept eines Spitalzentrums wird als in der Praxis kaum lebensfähig beurteilt.


OKTOBER 2003     
Der Staatsrat nimmt vom Schlussbericht der Experten H Focus Kenntnis, und dieser wird am 17. Oktober 2003 den Gemeinden, dem Verband des Spitals Meyriez und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Bericht hält zwei Varianten fest, eine (kostengünstigere) innerkantonale Lösung und eine Lösung der Zusammenarbeit mit Berner Spitälern. Beide Lösungen haben einen Punkt gemeinsam : die Änderung des Auftrags des Spitals Meyriez und seine Umwandlung in ein BRZ. Ein anderer Bericht (Bericht Balthasar), der vom Verband der Gemeinden des Seebezirks einem externen Sachverständigen in Auftrag gegeben wurde, kommt zu anderen Ergebnissen.

DEZEMBER 2003
Eine aus Ruth Lüthi, Pascal Corminboeuf und Urs Schwaller bestehende Delegation des Staatsrats und verschiedene Vertreterinnen und Vertreter des Seebezirks treten zusammen, um die Schlussfolgerungen der Berichte HFocus und Balthasar in Anwesenheit der Experten zu diskutieren.

FEBRUAR 2004
Der Staatsrat will eine Neuverteilung der Leistungen des Spitals Meyriez erwägen. Sie könnte sich am Spitalplanungsmodell des Kantons Wallis ausrichten, das die Beibehaltung der Akutpflege für leichte Fälle, geplante chirurgische und orthopädische Eingriffe sowie die Notfallversorgung tagsüber vorsieht. Die Reichweite der Leistungen im Einzelnen muss in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Unterstützung eines neuen Experten diskutiert und bestimmt werden.
 
 
MÄRZ 2004
Erste Zusammenkunft der Arbeitsgruppe, bestehend aus der Delegation des Staatsrats und einer Delegation des Seebezirks. Bis zum Sommer tritt sie mehrmals zusammen, um in Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen die vom Staatsrat vorgeschlagene Lösung zu beurteilen und zu konkretisieren. Im Übrigen bespricht die Arbeitsgruppe auch die neuen Aufgaben des Spitals und sucht zu bestimmen, welche anderen Akutpflegespitäler die Leistungen übernehmen könnten, die nicht mehr in Meyriez angeboten werden. Die Arbeitsgruppe hat zum Ziel, dem Staatsrat einen konkreten Antrag sowie einen Zeitplan für die Umsetzung zu unterbreiten.
 
 
JULI 2004
Ende der Verhandlungen
Die Delegationen des Staatsrats, des Sense- und des Seebezirks in der Arbeitsgruppe  «Spitalbehandlung im Seebezirk» haben einen gemeinsamen Bericht verfertigt, der ein neues Leistungsangebot definiert und das weitere Vorgehen bestimmt.
Die endgültige Lösung nach sechs intensiven Arbeitssitzungen wird von allen Parteien unterstützt. Die Delegationen des Kantons und des Seebezirks haben sich in Berücksichtigung der Interessen von Bezirk und Kanton geeinigt. Beide Seiten werden unleugbare Vorteile daraus ziehen. Siehe Medienmitteilung.

JANUAR 2005
Der Krankenversicherer «santésuisse» erhebt Beschwerde gegen die Liste der Spitäler des Kantons Freiburg, welche im Dezember 2004 vom Staatsrat veröffentlicht wurde. Santésuisse focht insbesondere diese neuen Aufgaben sowie die Leistungsaufträge der Spitäler und Privatkliniken an.

FEBRUAR 2006
Der Staatsrat nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat die Beschwerde von Santésuisse teilweise gutgeheissen hat. Der Entscheid des Bundesrats verzögert die Erteilung von Leistungsaufträgen an die Privatkliniken und die Realisierung der definitiven Spitalplanung für den nordöstlichen Kantonsteil.
Medienmitteilung des Staatsrats
Entscheid des Bundesrats (nur auf Französisch erhältlich)

JULI 2007
Neuer Planungsbericht: Anpassung der Leistungen der Spitäler und Kliniken des Kantons.
Medienmitteilung
Bericht
Beilagen

Kommission für Gesundheitsplanung

FEBRUAR 2008
Die Direktion für Gesundheit und Soziales hat einen Lagebericht über den Fortgang der Spitalplanungsarbeiten erteilt. Die Vorschläge der Kommission für Gesundheitsplanung, die von denjenigen des im Juli 2007 in die Vernehmlassung geschickten Berichts abweichen, sind Gegenstand einer beschränkten Vernehmlassung (Hearing).
Medienmitteilung und Bericht

MÄRZ 2008
Der Staatsrat genehmigt den abschliessenden Planungsbericht, in den nahezu alle Vorschläge der Kommission für Gesundheitsplanung eingegangen sind. Er bestätigt insbesondere die im Planungsbericht 2007 vorgeschlagene Konzentration der Tätigkeiten der Privatkliniken. Die Akutpflege am Standort Meyriez wird beibehalten, die chirurgische Tätigkeit jedoch nicht. In beiden Sprachregionen des Kantons besteht künftig der Zugang zur palliativen Pflege.
Medienmitteilung