Grippe A H1N1

Grippe A (H1N1): Der Staatsrat hebt die grundlegenden gesundheitlichen Massnahmen auf

Aufgrund der Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit beschloss der Staatsrat, die grundlegenden gesundheitlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Grippe A (H1N1) aufzuheben. Über die Lehren, die aus dieser Pandemie gezogen werden können, wird ein Schlussbericht erstellt.

Das Bundesamt für Gesundheit hat empfohlen, die Massnahmen zur Bekämpfung der Grippe-Pandemie A H1N1 anzupassen oder aufzuheben; gleichzeitig zeigen die Statistiken des Kantonsarztamts, dass der letzte Fall von Grippe A H1N1 in unserem Kanton am 7. Januar 2010 festgestellt wurde. Deshalb beschloss der Staatsrat in der Sitzung vom 15. März 2010:

  • die Delegation des Staatsrats und die kantonale Führungsorganisation zur Bewältigung der Pandemie A H1N1 aufzulösen;
  • die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei den Einrichtungen und Verwaltungseinheiten des Staates mit sofortiger Wirkung aufzuheben; das betrifft die Dienststellen des Staates, die Schulen, die Einrichtungen zu Betreuung der Kinder im Vorschulalter und die Unternehmen.

Den Institutionen des Gesundheitswesens (Spitäler und Pflegeheimen) empfiehlt er aber, die Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie in den Einheiten aufrechtzuerhalten, die Patienten mit einem erhöhten Risiko für Komplikationen beherbergen. Ferner legt er den Arztpraxen nahe, mit der Impfkampagne weiterzufahren, da bis im Frühjahr eine zweite Pandemiewelle kommen kann. Es sei darauf hingewiesen, dass sich die ganze Bevölkerung kostenlos impfen lassen kann.


Der Staatsrat beauftragte schliesslich das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, bis zum 30. April 2010 einen Schlussbericht über die Einsatzorganisation "Pandemie A H1N1" im Kanton und über die Lehren für die Zukunft vorzulegen.