Reglementierung auf Gemeindeebene

Schulreglement der Gemeinde

Gemäss Artikel 54 Abs. 2 Bst. a und Artikel 63 Abs. 1 Bst. b Schulgesetz muss jede Gemeinde ein örtliches Schulreglement erlassen. Ein Muster-Schulreglement steht den Gemeinden bei der Sektion Juristische Beratung und Rechtswesen der EKSD zur Verfügung.
 
Wird am Schulreglement einer Gemeinde etwas geändert, muss nicht das ganze Reglement neu erstellt werden. Die Änderungen können in Form eines einfachen Nachtrags erfolgen. Ein Muster-Nachtrag steht den Gemeinden ebenfalls zur Verfügung.
 
Den Gemeinden wird empfohlen, den Entwurf ihres Schulreglements sowie spätere Revisionen (geänderte Fassung) zur vorgängigen Prüfung der Sektion Juristische Beratung und Rechtswesen der EKSD vorzulegen. Der Reglementsentwurf kann anschliessend der Gemeindeversammlung oder dem Generalrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Die so verabschiedeten Reglemente müssen der EKSD in vier Exemplaren zusammen mit einem Auszug aus dem Protokoll der Gemeinde- oder Generalratsversammlung zur Genehmigung zurückgeschickt werden. Erst wenn das Reglement von der EKSD genehmigt worden sind, können sie in Kraft treten. Eine Kopie des Reglements geht automatisch an das Amt für Gemeinden.
 
Für die Genehmigung eines Schulreglements erhebt die EKSD eine Gebühr von 150 Franken auf dem Konto der Finanzverwaltung der Gemeinde. Für die Genehmigung einer geänderte Fassung wird keine Gebühr erhoben.

Gemeindeübereinkunft

Umfasst ein Primarschulkreis ganz oder teilweise das Gebiet mehrerer Gemeinden, so muss diese Gemeinden gemäss Artikel 64 Schulgesetz eine Gemeindeübereinkunft abschliessen oder einen Gemeindeverband bilden. Eine ältere Version einer Mustervereinbarung ist bei der Sektion Juristische Beratung und Rechtswesen der EKSD erhältlich.
 
Je ein von allen betroffenen Gemeinden unterschriebenes Exemplar der Übereinkunft muss bei der EKSD, dem Amt für Gemeinden und dem Oberamt abgegeben werden.