Bewilligungsgesuch für die Durchführung einer Umfrage
Vermehrt wollen Organisationen, in der Forschung tätige Fachpersonen und Studierende eine Umfrage durchführen oder der Lehrerschaft oder den Schülerinnen und Schülern an den Schulen, die der EKSD unterstehen (Primarschulen, Orientierungsschulen, Schulen der S2), einen Fragebogen zustellen. Um den Zugang zu den Schulen zu beschränken und eine gleichmässigere Aufteilung zu ermöglichen, musste die EKSD gewisse Regeln einführen.
Falls Sie an einer Schule, die der EKSD untersteht, eine Umfrage durchführen möchten, so beachten Sie vorgängig die entsprechenden Richtlinien für Umfragen sowie die Merkblätter der Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz.
Für die Durchführung einer Umfrage müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zudem ist das nachfolgende Verfahren zu befolgen:
Kriterien
Die Forschungsprojekte müssen an einer anerkannten Bildungsinstitution der Tertiärstufe (UNI, PH usw.) oder einer gleichwertigen Institution durchgeführt werden und einen direkten Bezug zur Schule und/oder zum Bildungswesen aufweisen.
Für die Genehmigung der Forschungsprojekte stützt sich das Amt auf Kriterien wie die Bedürfnisse der Direktion oder der Schulen, die Belastung von Lehrkräften, Klassen, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern sowie Vereinbarkeit der Forschungsarbeiten mit der Bildungspolitik der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport.
Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller führt die Umfrage in der Regel nicht persönlich in den Schulen durch. Die Unterlagen werden der zuständigen Schuldirektion oder Schulleitung zugestellt, die dann die Umfrage organisiert. Sobald die Umfrage beendet ist, gibt die Direktion der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller Bescheid.
Verfahren
Fristen
Die Bewilligungsanfragen für die Durchführung einer Umfrage müssen mindestens 4 Wochen vor der geplanten Durchführung beim zuständigen Amt eingereicht werden.
Während der Monate Mai und Juni (Schuljahresende) können keinesfalls Umfragen durchgeführt werden. In der Zeit vom 31. Mai bis Ende des Schuljahres werden folglich keine Gesuche behandelt.
Für die Durchführung von Forschungsarbeiten ist zuvor beim zuständigen Amt schriftlich ein Gesuch einzureichen, bevor mit der betreffenden Schule oder den betreffenden Schulen Kontakt aufgenommen wird.
Formular
Die Bewilligungsanfragen für die Durchführung einer Umfrage müssen mit dem dafür vorgesehenen Formular beim zuständigen Amt eingereicht werden.
- Für die obligatorischen Schulen (Primarschule und Orientierungsschule) im französischsprachigen Kantonsteil von Freiburg:
Amt für französischsprachigen obligatorischen Unterricht - SEnOF - Für die obligatorischen Schulen (Primarschule und Orientierungsschule) im deutschsprachigen Kantonsteil von Freiburg:
Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht - DOA - Für die Schulen der Sekundarstufe 2 (Kollegien, Gymnasium, Fachmittelschule, Handelsmittelschule):
Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2 - S2 -
Für die sonderpädagogischen Einrichtungen des Kantons Freiburg:
Amt für Sonderpädagogik – SOA
Die Anfrage muss sich auf ein gut durchdachtes Forschungsprojekt stützen. Dem ausgefüllten Formular sind der vorgesehene Fragebogen und allenfalls ein Interview-Leitfaden und eine Projektskizze beizulegen.
Zudem verweisen wir Sie nochmals auf die «Richtlinien für Umfragen » und auf die Merkblätter der kantonalen Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz.
Das Amt entscheidet anschliessend über die Genehmigung für die Durchführung einer Umfrage. Für die Teilnahme von minderjährigen Schülerinnen und Schülern an der Forschungsarbeit ist allerdings die Zustimmung der Eltern erforderlich; diese Zustimmung wird separat eingeholt.