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Sanima-Nutztierversicherungsanstalt
Aufträge
Die Sanima ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie erfüllt zwei unterschiedliche Gesetzesaufträge.
1. Im Rahmen der Nutztierversicherung ist die Sanima beauftragt:
- die Tiere der Rinder-, Pferde-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung, Bienen und Geflügel sowie Fische aus Fischzuchten entsprechend dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und gemäss den Bestimmungen der Gesetzgebung zu versichern;
- vorbeugende Massnahmen zu fördern und zur Bekämpfung der Tierseuchen beizutragen;
- den lokalen Kassen eine Rückversicherung gegen das Risiko von ungeniessbarem Fleisch anzubieten.
Die obligatorische Versicherung deckt im Rahmen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung:
- den Verlust von Tieren infolge von Tierseuchen und von Massnahmen zu deren Vorbeugung und Bekämpfung;
- die Kosten der Massnahmen zur Tierseuchenbekämpfung, sofern sie vom zuständigen seuchenpolizeilichen Organ angeordnet worden sind
- bei Tieren der Rindergattung deckt die Versicherung zudem den Verlust infolge von Feuer, Blitzschlag, Lawine, Erdrutsch und Überschwemmung.
2. Im Rahmen der Entsorgung tierischer Abfälle hat die Sanima folgende Befugnisse:
- sie errichtet oder mietet die Sammelstellen für tierische Abfälle und betreibt sie;
- sie gewährleistet die Entsorgung der gesammelten Abfälle und schliesst zu diesem Zweck alle erforderlichen Vereinbarungen mit den Entsorgungsbetrieben ab.
