Sanima-Nutztierversicherungsanstalt

Aufträge

Die Sanima ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie erfüllt zwei unterschiedliche Gesetzesaufträge.

1. Im Rahmen der Nutztierversicherung ist die Sanima beauftragt:

  • die Tiere der Rinder-, Pferde-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung, Bienen und Geflügel sowie Fische aus Fischzuchten entsprechend dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und gemäss den Bestimmungen der Gesetzgebung zu versichern;
  • vorbeugende Massnahmen zu fördern und zur Bekämpfung der Tierseuchen  beizutragen;
  • den lokalen Kassen eine Rückversicherung gegen das Risiko von ungeniessbarem Fleisch anzubieten.
     

Die obligatorische Versicherung deckt im Rahmen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung:

  • den Verlust von Tieren infolge von Tierseuchen und von Massnahmen zu deren Vorbeugung und Bekämpfung;
  • die Kosten der Massnahmen zur Tierseuchenbekämpfung, sofern sie vom zuständigen seuchenpolizeilichen Organ angeordnet worden sind
  • bei Tieren der Rindergattung deckt die Versicherung zudem den Verlust infolge von Feuer, Blitzschlag, Lawine, Erdrutsch und Überschwemmung.

2. Im Rahmen der Entsorgung tierischer Abfälle hat die Sanima folgende Befugnisse: 

  • sie errichtet oder mietet die Sammelstellen für tierische Abfälle und betreibt sie;
  • sie gewährleistet die Entsorgung der gesammelten Abfälle und schliesst zu diesem Zweck alle erforderlichen Vereinbarungen mit den Entsorgungsbetrieben ab.