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Auftrag
Das Generalsekretariat der Volkswirtschaftsdirektion (GS-VWD) unterstützt den Staatsrat in seiner gesamten Funktion als Volkswirtschaftsdirektor und teilweise auch als Regierungsmitglied. So erfüllt es Unterstützungsaufgaben bei der Leitung und Geschäftsführung der Direktion und führt die ihm übertragenen Aufgaben hauptsächlich auf logistischer und repräsentativer Ebene aus. Das Generalsekretariat übt ausserdem diverse Stabsaufgaben aus und unterstützt die Verwaltungseinheiten der Direktion.
Leistungen
Die wichtigsten Leistungen des Generalsekretariats der Volkswirtschaftsdirektion (GS-VWD) sind:
- Sekretariat: Unterstützung der Direktors bei der Planung und Organisation der Direktion, Bearbeitung der Korrespondenz und der Telefonanrufe, Verwaltung des Terminkalenders des Direktors, Vorbereitung der Sitzungen, an denen er teilnimmt, und Übersetzung der Texte der Direktion und der Dienststellen.
- Juristische Aufgaben: Erarbeitung von Erlasstexten, Untersuchung von Beschwerden und Vorbereitung von Verfügungsentwürfen, Anfertigung von Vernehmlassungsantworten und Rechtsgutachten.
- Kommunikation: Information der Medien und der Öffentlichkeit, Vorbereitung von Medienkonferenzen und Medienmitteilungen, Verfassung von Reden, Präsentationen und diversen Memoranden zuhanden des Direktors.
- Repräsentation: Teilnahme an verschiedenen Organen in Vertretung der VWD oder des Staats.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des Generalsekretariats sind:
- Gesetz vom 16. Oktober 2001 über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG; SGF 122.0.1)
- Verordnung vom 12. März 2002 über die Zuständigkeitsbereiche der Direktionen des Staatsrats und der Staatskanzlei (ZDirV; SGF 122.0.12)
- Verordnung vom 9. Juli 2002 zur Bezeichnung der Verwaltungseinheiten der Direktionen des Staatsrats und der Staatskanzlei (SGF 122.0.13)
- Reglement vom 11. Dezember 1990 der Konferenz der Generalsekretäre (SGF 122.0.31)
