Auftrag und Leistungen

Auftrag
Das Wohnungsamt (WA) verwaltet die Finanzhilfen des Kantons für subventionierte Wohnungen. Es ist ausserdem verantwortlich für alle anderen Aspekte der Wohnungspolitik, die zum Ziel hat, die Qualität des Wohnungsmarkts im Kanton zu verbessern und insbesondere für ein ausreichendes Angebot an preisgünstigen Wohnungen zu sorgen. 

Leistungen
Die wichtigste Aufgabe des Wohnungsamts ist die Verwaltung der kantonalen Finanzhilfen für Mieterinnen und Mieter von subventionierten Wohnungen. Die übrigen Leistungen sind:

  • Verwaltung der Darlehen, die unter besonderen Rückzahlungsbedingungen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse gewährt werden;
  • Stellungnahme zum Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland;
  • Ausführung von Aufträgen des Bundesamts für Wohnungswesen: Steuerinformationen von Personen, die nur Bundeshilfen beziehen, Kontrolle der Mieten und Nebenkosten der subventionierten Wohnungen;
  • Beobachtung der Entwicklung des Wohnungsmarkts und politische Vernehmlassungen.

Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des Wohnungsamts sind Folgende: