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Auftrag und Leistungen
Auftrag
Das Wohnungsamt (WA) verwaltet die Finanzhilfen des Kantons für subventionierte Wohnungen. Es ist ausserdem verantwortlich für alle anderen Aspekte der Wohnungspolitik, die zum Ziel hat, die Qualität des Wohnungsmarkts im Kanton zu verbessern und insbesondere für ein ausreichendes Angebot an preisgünstigen Wohnungen zu sorgen.
Leistungen
Die wichtigste Aufgabe des Wohnungsamts ist die Verwaltung der kantonalen Finanzhilfen für Mieterinnen und Mieter von subventionierten Wohnungen. Die übrigen Leistungen sind:
- Verwaltung der Darlehen, die unter besonderen Rückzahlungsbedingungen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse gewährt werden;
- Stellungnahme zum Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland;
- Ausführung von Aufträgen des Bundesamts für Wohnungswesen: Steuerinformationen von Personen, die nur Bundeshilfen beziehen, Kontrolle der Mieten und Nebenkosten der subventionierten Wohnungen;
- Beobachtung der Entwicklung des Wohnungsmarkts und politische Vernehmlassungen.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des Wohnungsamts sind Folgende:
- Gesetz vom 26. September 1985 über die Sozialwohnbauförderung
- Verordnung vom 22. März 2005 über die Einkommens- und Vermögensgrenzen für die Zusatzverbilligung nach dem Gesetz über die Sozialwohnbauförderung
- Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz vom 4. Oktober 1974 (WEG) und seine Verordnung vom 30. November 1981 (VWEG)
Informations annexes
Identitätskarte
Link Intern
Link Extern
Adresse
Wohnungsamt
Boulevard de Pérolles 25
Postfach 1350
1701 Freiburg
T +41 26 305 24 13
F +41 26 305 24 12
E-Mail: slog@fr.ch
