Wohnen

Ziele
Die kantonale Wohnungspolitik soll die Qualität des Wohnungsmarkts im Kanton verbessern. Dabei geht es insbesondere darum, ein ausreichendes Angebot an preisgünstigen Wohnungen bereitzustellen. Diese Politik verfolgt mehrere Ziele:

  • Erleichterung des Zugangs von Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen zu Wohnungen
  • Erleichterung des Zugangs zu bedürfnisgerechten Wohnungen für gewisse Personengruppen (Behinderte, ältere Menschen, Jugendliche in Ausbildung)
  • Förderung des Erwerbs von Wohneigentum

Die Rolle des Staats
Der Kanton greift nicht immer gleich stark in den Wohnungsmarkt ein, da sein Handeln sehr stark von der aktuellen Lage abhängt. Der Kanton übernimmt durch seine Subventionspolitik nur eine regulierende Funktion. Bei Wohnungsnot und hohen Hypothekarzinsen werden Finanzhilfen eher gewährt als in Zeiten des Wohnungsüberflusses, wo die Subventionen zurückgehen.

Das Wohnungsamt
Hauptaufgabe des Wohnungsamts ist der Vollzug der Subventionspolitik im Wohnungsbereich. Das Amt verwaltet die Bundeshilfen, die im Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vorgesehen sind. Es zahlt zudem die vom Kanton gewährten Subventionen aus. Mehr...

Schlichtung von Streitfällen
Im Bereich des Mietwesens gibt es ausserdem Schlichtungskommissionen, für die das Amt für Justiz zuständig ist. Diese führen bei Streitfällen zwischen Vermietern und Mietern Schlichtungsverfahren durch. Mehr...