Tiefbauamt

Tiefbauamt

Das Tiefbauamt hat die Aufgabe, allen Wirtschaftsakteuren des Kantons sichere und bedürfnisgerechte Verkehrsinfrastrukturen zur Verfügung zu stellen. Ferner hat es die Aufgabe, zum Schutz von Personen und Sachwerten entlang der Fliessgewässer beizutragen.

Die spezifischen Aufgaben des Tiefbauamts lauten wie folgt:

  • Planung, Koordination und Subventionierung der Ausbau- und Unterhaltsarbeiten für die Fliessgewässer;
  • Überwachung der öffentlichen Strassen, Fliessgewässer und Seen;
  • Genehmigung der kommunalen Strassenprojekte, technische Unterstützung für die mittleren und kleinen Gemeinden im Bereich der öffentlichen Strassen sowie für Wasserbauunternehmen;
  • Verwaltung der öffentlichen und – soweit sie vom Staat abhängig sind – privaten Strassen und Gewässer;
  • Koordination mit den Bundes-, Kantons- und Gemeindestellen in den betroffenen Bereichen.