Über uns

Auftrag

Das Generalsekretariat der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (GS-RUBD) hilft bei der Führung und Verwaltung der Direktion. Dem Generalsekretariat sind das Büro für Natur- und Landschaftsschutz (BNLS) – das die Aufgabe hat, die einheimische Fauna und Flora zu schützen – sowie die Nachhaltige Entwicklung und die Agglomerationspolitik angegliedert.
 

Leistungen

Das Generalsekretariat der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (GS-RUBD) erbringt folgende Hauptleistungen:

> strategische Vorbereitung und die Nachbehandlung der Staatsrats- und Grossratssitzungen;
> administrative, finanzielle und juristische Verwaltung der Direktion sowie Betreuung des Personalwesens;
> Förderung der Nachhaltigkeit innerhalb der Verwaltung und bei der Bevölkerung;
> Unterstützung der Agglomerationsprogramme.

Das Büro für Natur- und Landschaftsschutz begutachtet Baubewilligungsgesuche und bereitet ausserdem Antworten bei Vernehmlassungen vor; es ist für Revitalisierungsarbeiten sowie für die Errichtung und Pflege von Biotopen, Naturschutzgebieten und regionalen Naturpärken zuständig.
 

Gesetzliche Grundlagen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des GS-RUBD sind folgende:
- Gesetz vom 16. Oktober 2001 über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG)
- Gesetzgebung zum Strassenverkehr
- Staatsratsbeschluss Nr. 822 vom 1. Juli 2003 über das öffentliches Beschaffungswesen
- Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG)
- Raumplanungs- und Baugesetz vom 9. Mai 1983 (RPBG)
- Ausführungsbeschluss vom 28. Juni 1994 zur Bundesgesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz
- Beschluss vom 12. März 1973 betreffend den Schutz der freiburgischen Tier- und Pflanzenwelt
- Bundesverordnung vom 4. April 2001 über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft (ÖQV)
- Bundesverordnung vom 7. November 2007 über die Pärke von nationaler Bedeutung (PäV)