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Das Büro für Natur- und Landschaftsschutz (BNLS) ist der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion angegliedert. Es wurde 1990 geschaffen, um die Umsetzung auf Kantonsebene des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG) zu gewährleisten. Das Büro beschäftigt 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das BNLS hat die Aufgabe,
- den Schutz und die Revitalisierung der Biotope,
- den Artenschutz (Flora und Fauna) sowie
- den Landschaftsschutz
zu gewährleisten.
Informations annexes
Identitätskarte
Kontakt
Natur- und Landschaftsschutz
Route de Bourguillon 3
1700 Freiburg
T 026 305 51 86
F 026 305 37 02
Download
- Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz PDF (218 kb)
