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Das Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) erfüllt in der kantonalen Verwaltung zwei Hauptaufgaben:
Raumplanung
Das BRPA erarbeitet generelle Konzepte zur gewünschten Entwicklung unserer Landschaft und unserer Orte. Diese Grundsätze und ebenfalls die daraus abgeleiteten konkreten Massnahmen sind im kantonalen Richtplan dargelegt, der auf zahlreichen Analysen und Grundlagenstudien aufbaut ist. Das Amt koordiniert die Umsetzung dieser Grundsätze und Massnahmen sowie alle weiteren raumwirksamen Tätigkeiten. Zudem prüft es die Regional- und Ortsplanungen in Bezug auf ihr Übereinstimmen mit dem kantonalen Richtplan.
Begutachten der Baugesuche
Das BRPA analysiert die von Privaten oder Gemeinwesen eingereichten Baugesuche. Dabei übernimmt das Amt sowohl eine Kontroll- als auch eine beratende Funktion. Insbesondere wird geprüft, ob die Projekte den Reglementen von Kanton und Gemeinden entsprechen.
Diese zweite Aufgabe wird von der Abteilung Bauwesen wahrgenommen.
Informations annexes
Identitätskarte
Kontakt
Bau- und Raumplanungsamt
Chanoines 17
Postfach
1701 Freiburg
seca@fr.ch
Seite des Bau- und Raumplanungsamtes
Raumplanung
T 026 305 36 13
F 026 305 36 16
Bau
T 026 305 36 34
F 026 305 61 52
Download
- Änderungen des kantonalen Richtplans PDF (9 kb)
- Bauhandbuch PDF (6639 kb)
- Bauhandbuch - Ordentliches Verfahren (Schema) PDF (988 kb)
- Bauhandbuch - Vereinfachtes Verfahren (Schema) PDF (916 kb)
