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Das Amt für Umwelt (AfU) befasst sich mit dem Vollzug des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG) vom 24. Januar 1991 und des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) vom 7. Oktober 1983. Das AfU ging im Jahre 1985 aus dem Gewässerschutzamt hervor und ist in sieben Abteilungen unterteilt, welche die meisten umweltschutzrelevanten Kompetenzen und Verantwortlichkeiten abdecken und in welchen insgesamt ungefähr 40 Mitarbeiter beschäftigt sind.
In Anwendung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der natürlichen Ressourcen unseres Kantons drehen sich die Haupt-aufgaben der verschiedenen Abteilungen des AfU um folgende vier Schlüsselwörter.
Beobachten
Die Beobachtung des Zustands der Umwelt dient der Festlegung der Vorsorge- und Sanierungstrategien und -aktionen.
Vorsorgen
Neue Aktivitäten dürfen keine negativen Folgen für die Umwelt bewirken.
Sanieren
Problematische bestehende Anlagen müssen saniert werden.
Informieren
Eine konsequente Öffentlichkeitsarbeit für jeden Einzelnen ist die Voraussetzung dafür, dass umweltschädliche Verhaltensweisen verändert werden können.
Informations annexes
Identitätskarte
Kontakt
Amt für Umwelt
Rte de la Fonderie 2
Postfach
1701 Freiburg
T 026 305 37 60
F 026 305 10 02
sen@fr.ch
