Hinterlassenenleistungen

Im Todesfall ist unsere Kasse dazu verpflichtet, je nach Bedingung, die der Anspruchsberechtigte erfüllt, folgende Leistungen auszurichten :

  • Witwen-, Witwerpension, Pension an den überlebenden eingetragenen Lebenspartner
  • Waisenpension
  • Todesfallkapital