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Altersleistungen
Pensionierung ab 2012
Bei Eintritt in den Ruhestand (Voll- oder Teilpensionierung) werden folgende Leistungen ausbezahlt :
- eine ganze, monatliche Alterspension oder
- eine reduzierte, monatliche Alterspension und ein Alterskapital, welches im Maximum dem Gegenwert eines Viertels der Alterspension entspricht.
Frist : die Kapitalauszahlung muss spätestens drei Monate vor Entstehung des Altersrentenanspruchs beantragt werden. Hierzu müssen Sie uns das dafür vorgesehene Antragsformular ordnungsgemäss ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden (Wichtg: die Unterschrift der(s) Gattin(en) oder des eingetragenen Partners muss beglaubigt sein). Auf verspätet eingereichte Kapitalauszahlungsanträge tritt die Kasse nicht ein und es wird einzig eine ganze, monatliche Alterspension zugesprochen.
Mithilfe der Excel-Tabelle, die auf der rechten Bildseite zu finden ist, können Sie Ihre voraussichtlichen Pensionsleistungen berechnen. Dieses Dokument enthält möglicherweise Formeln, die von der von Ihnen verwendeten Excel-Version nicht unterstützt werden. Sollte dem so sein, übermitteln Sie uns Ihre Berechnungsanfragen bitte via E-Mail.
Pensions-Vorsorgeregelung : was ist neu vom 01.01.2012 an
Die Alterspension zwischen 60 und 62 Jahren wird ab 2012 gleich hoch sein, wie die bis zum 31.12.2011 gültige: die Pension wird 1.6% der Summe der aufgewerteten versicherten Löhne entsprechen. Eine Rente kann bereits mit vollendetem 58. Altersjahr zugesprochen werden. Diese Pension wird hinsichtlich jener gekürzt, die der Person zugesprochen wird, wenn sie sich mit 60 Jahren pensionieren lässt. Sie wird mit 58 Jahren 1.536% der Summe der aufgewerteten versicherten Löhne entsprechen und 1.568% bei Pensionierung mit 59 Jahren. Die Alterspension nach 62 Jahren wird gegenüber der bis zum 31.12.2001 gültigen aufgewertet: Bei Pensionierung im Alter von 63 Jahren wird die Pension 1.632% der Summe der aufgewerteten versicherten Löhne entsprechen, 1.664% im Alter von 64 Jahren und 1.696% im Alter von 65 Jahren. Generell kann festgehalten werden, dass sich der Rentensatz von 1.6% um 2% pro Jahr der vorzeitigen Pensionierung vor Alter 60 reduziert, beziehungsweise um 2% pro Jahr des Eintrittes in den Ruhestand nach Alter 62 aufgewertet wird, einschließlich der Pensionierung nach 65 Jahren. Bei unterjährigen Pensionierungen wird die lineare Extrapolation angewandt. Bei einer Teilpensionierung wird die anteilige Alterspension ganz einfach proportional ausgerechnet: Teilpensionierung von 20% = Alterspension von 20%.
Der maximale Anteil, der in Form von Kapital zum Zeitpunkt der Pensionierung ausgerichtet werden kann, entspricht dem Gegenwert eines Viertels (¼) der Alterspension, während bis zum 31.12.2011 allein ein Viertel (¼) des BVG-Altersguthabens zur Verfügung stand. Um über das Alterskapital verfügen zu können, muss eine schriftliche Anzeigefrist von drei Monaten eingehalten werden. Wichtiger Hinweis: Die Wahrnehmung der Kapitaloption bewirkt eine Kürzung der monatlichen Alterspension.
Das Formular auf der rechten Seite erlaubt Ihnen die voraussichtlichen Leistungen infolge Gesetzesänderung von 2012 zu berrechnen.
Pensions-Vorsorgeregelung - bis zum 31.12.2011 gültig
Ein Altersrücktritt ist ab dem vollendeten 60. Altersjahr möglich. Die jährliche Alterspension ergibt sich aus der auf dem Versicherungsausweis aufgeführten Summe der aufgewerteten versicherten Löhne multipliziert mit 1.6%. Der Versicherungsausweis wird Ihnen jedes Jahr einmal zugestellt. Die Summe der aufgewerteten versicherten Löhne entspricht dem durchschnittlichen Karrieregehalt, einschließlich der periodischen Aufwertungen, der eingebrachten Leistungen (Einkauf, Freizügigkeitsleistung) und nach Abzug aller bereits bezahlten Leistungen (Vorbezug im Sinne der Wohneigentumsförderung oder Auszahlung Freizügigkeitsleistung an den Ex-Ehepartner infolge Scheidung).
Unsere Pensionskasse erbringt ihre Leistungen in Form von monatlichen Renten. Seit dem 01.01.2005 besteht die Möglichkeit, ein Alterskapital von höchstens einem Viertel des BVG-Altersguthabens (und nicht einem Viertel Ihrer Austrittsleistung) zu beziehen. Der Kapitalbezug bewirkt eine lebenslange Reduktion der Alterspension. Das erworbene BVG-Altersguthaben ist auf dem Versicherungsausweis ebenfalls ersichtlich.
Staatsangestellte können ihre Arbeitstätigkeit bis zum vollendeten 65. Altersjahr ausüben mit Ausnahme bestimmter Personalkategorien, die mit Alter 60 pensioniert werden müssen oder die über Alter 65 hinaus arbeiten.
Das Formular auf der rechten Seite erlaubt Ihnen Ihre voraussichtlichen Leistungen bei einem Altersrücktritt zwischen dem vollendeten Alter 60 und 65 zu berechnen. Personen, die im Einverständnis mit dem Arbeitgeber ihre Berufstätigkeit über das 65. Altersjahr weiterführen und die gerne Auskunft über ihre voraussichtliche Alterspension haben möchten, können sich an unsere Pensionskasse wenden um eine individuelle Berechnung durchführen zu lassen.
Wir machen Sie allerdings darauf aufmerksam, dass solche Hochrechnungen immer nur informativen Charakter haben und für die Pensionskasse in keiner Weise bindend sind. Massgebend für unsere Kasse ist einzig und allein die Situation im Zeitpunkt Ihres Altersrücktritts.
BVG-Vorsorgeregelung
Ein Altersrücktritt ist ab dem vollendeten 60. Altersjahr möglich. Die jährliche Alterspension ergibt sich aus der Multiplikation des Altersguthabens mit dem Umwandlungssatz, der dem Alter (Jahr und Monat) des Versicherten zum Zeitpunkt des Altersrücktritts entspricht. Der im Endalter (64 Jahre bei Frauen, 65 Jahre bei Männern) angewandte Umwandlungssatz entspricht dem im Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) vorgesehenen Satz, nämlich :
Altersklasse | Ordentliches Rentenalter der Frauen | Minimaler Umwandlungssatz für Frauen |
| 1944 | 64 ans | 7.10% |
| 1945 | 64 ans | 7.00% |
| 1946 | 64 ans | 6.95% |
| 1947 | 64 ans | 6.90% |
| 1948 | 64 ans | 6.85% |
| 1949 | 64 ans | 6.80% |
Altersklasse | Ordentliches Rentenalter der Männer | Minimaler Umwandlungssatz für Männer |
| 1943 | 65 ans | 7.05% |
| 1944 | 65 ans | 7.05% |
| 1945 | 65 ans | 7.00% |
| 1946 | 65 ans | 6.95% |
| 1947 | 65 ans | 6.90% |
| 1948 | 65 ans | 6.85% |
| 1949 | 65 ans | 6.80% |
Unsere Pensionskasse erbringt ihre Leistungen in Form von monatlichen Renten. Seit dem 01.01.2005 besteht die Möglichkeit, ein Alterskapital von höchstens einem Viertel des BVG-Altersguthabens (und nicht einem Viertel Ihrer Austrittsleistung) zu beziehen. Der Kapitalbezug bewirkt eine lebenslange Reduktion der Alterspension. Das erworbene BVG-Altersguthaben ist auf dem Versicherungsausweis ebenfalls ersichtlich.
Informations annexes
Identitätskarte
Download
- Antrag auf eine Kapitalleistung DOC (129 kb)
- Pensions-Vorsorgeregelung - Berechnung der mutmasslichen Alterspension (ab 2012) XLS (121 kb)
- Pensions-Vorsorgeregelung - Berechnung der mutmasslichen Alterspension (bis zum 31.12.2011) XLSX (40 kb)
