Rentenberechtigte

Keine Indexierung der Pensionen per 01.01.2012

Gemäss Artikel 26 Absatz 1 des Gesetzes vom 29. September 1993 über die Pensionskasse des Staatspersonals werden die Pensionen einmal im Jahr dem schweizerischen Index der Konsumen-tenpreise angepasst. Um den Prozentsatz der Indexierung bestimmen zu können, vergleicht der Vorstand der Kasse den Index des Monats November des Vorjahres (2010: 109.6) mit jenem von November des laufenden Jahres (2011: 109.0). Da der Index von November 2011 niedriger als jener von November 2010 ist, werden die Pensionen am 1. Januar 2012 nicht indexiert.

Indexierung der Pensionen per 01.01.2011

Die Indexierung der Pensionen per 01.01.2011 beträgt 0.30% und betrifft folgende Leistungen :

  • für die Pensions-Vorsorgeregelung : die Invaliden-, Alters-, und Ehegattenrenten;
     
  • für die BVG-Vorsorgeregelung : die Invaliden-, Alters-, Ehegatten-, Invaliden-Kinder-, Alters-Kinder- und Waisenrente

Die Alters-Kinderrente und die Waisenrente in der Pensions-Vorsorgeregelung, die AHV-Überbrückungsrente sowie die IV-Vorschüsse beider Vorsorgeregelungen hingegen werden mit 1.75% indexiert, weil sie aus AHV-Rente der 1. Säule hergeleitet werden.

Allgemeine Informationen

Die Pensionen werden jeweils Ende Monat nach folgendem Grundsatz ausbezahlt :

  • von Januar bis November : am ersten Werktag, der dem 25. des Monats folgt
  • im Dezember: am ersten Werktag, der dem 15. des Monats folgt