Willkommen auf der Website der Pensionkasse des Staatspersonals

Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSPF)

Die Pensionskasse des Staatspersonals des Kantons Freiburg gewährt in folgenden Fällen Leistungen :

- Pensionierung;
- Invalidität;
- Tod.

Neben dem Staatspersonal und den staatlichen Einrichtungen sind auch Gemeinden und Einrichtungen, die eine direkt mit dem Staat verbundene gemeinnützige Aufgabe erfüllen der Pensionskasse angeschlossen.

News

2012 Erhöhung der Gehaltsskalen des Staatspersonals des Kantons Freiburg

Ab 1. Januar 2012 werden die Gehaltsskalen des Freiburger Staatspersonals um real 0,5% erhöht. Da der Landesindex der Konsumentenpreise zwischen November 2010 und November 2011 gesunken ist, wird hingegen kein Teuerungsausgleich gewährt.

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Annahme der Ausführungsbestimmungen betreffend die Pensionskasse des Staatspersonals

Der Grosse Rat hat am 12. Mai 2011 das Gesetz über die Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg verabschiedet. Am 28. Juni 2011 hat der Staatsrat das Inkrafttreten des neuen Gesetzes per 1. Januar 2012 bekanntgegeben und eine Verordnung verabschiedet, welche die Bedingungen der flexiblen Pensionierung festlegt. Anlässlich seiner Sitzung vom 22. September 2011 hat der Vorstand als oberstes, zuständiges Organ der Pensionskasse die verschiedenen, in seiner Zuständigkeit liegenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet.

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Neues Gesetz über die Pensionskasse des Staatspersonals und neue Bedingungen für die Pensionierung ab 2012

Sie finden hier Informationen zum neuen Gesetz über die Pensionskasse des Staatspersonals und zu den neuen Bedingungen für die Pensionierung ab 2012.

Dokumentation

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