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Vorsorgepläne
Die PKSPF bietet zwei Vorsorgepläne an :
- den "Pensions-Vorsorgeplan", der im Gegensatz zum BVG-Plan höhere, überobligatorische Leistungen anbietet.
- den "BVG-Vorsorgeplan", der mit wenigen Ausnahmen den gesetzlichen Vorgaben des eidgenössischen BVG entspricht;
Der Beitritt zum einen anderen Plan hängt von der Anstellungsdauer ab. Schliesst ein Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Dauer ab oder wird im Vertrag eine Anstellungsdauer von mehr als einem Jahr vereinbart, ist er automatisch in der Pensions-Vorsorgeregelung versichert. Bei Arbeitsverträgen, die weniger als ein Jahr dauern, wird der Mitarbeiter im BVG-Vorsorgeplan versichert und bezahlt nur dann Vorsorgebeiträge, wenn sein Gehalt den minimalen Erfordernissen genügt.
Pensions-Vorsorgeplan
Es handelt sich hierbei um eine überobligatorische Vorsorgeregelung, welche über das BVG-Minimum hinausgeht. Der beitragspflichtige, versicherte Lohn wird wie folgt berechnet :
Monatlicher AHV-Lohn
./. Koordinationsabzug, d.h. CHF 2'030.00 x Beschäftigungsgrad (per 2012 gültiger Wert)
= versicherter Lohn
Der versicherte Lohn für das Jahr 2012 beläuft sich im Maximum auf CHF 221'145.00.
Die Beitragssätze belaufen sich auf :
zwischen dem 1. Januar des 18. Altersjahres und dem vollendeten Alter von 22 Jahren :
1% des versicherten Lohnes zu Lasten des Versicherten
1.4% des versicherten Lohnes zu Lasten des Arbeitgebers
ab dem folgenden Monat des vollendeten 22. Altersjahr :
9% des versicherten Lohnes zu Lasten des Versicherten
12.5% des versicherten Lohnes zu Lasten des Arbeitgebers
BVG-Vorsorgeplan
Dieser lehnt sich, mit wenigen Ausnahmen (Verzinsung des Altersguthabens; eine Invalidenrente, die auf zukünftigen, hochgerechneten, verzinsten Altersgutschriften beruht) an die gesetzlichen Vorgaben des eidgenössischen BVG an. Der Mitarbeiter ist beitragspflichtig, sofern er die Bedingungen des BVG erfüllt; für das Jahr 2010 sind dies ein Bruttolohn von mindestens CHF 20'880.00 pro Arbeitgeber.
Bei erreichen dieses Betrages, werden die Beiträge folgendermassen erhoben :
- bei einem Bruttogehalt zwischen CHF 20'880.00 und CHF 27'840.00 auf der Basis eines koordinierten (=versicherten) Lohnes von CHF 3'480.00;
- bei einem Bruttogehalt zwischen CHF 27'840.05 und CHF 83'520.00 auf dem koordinierten Lohn, der dem Bruttogehalt abzüglich CHF 24'360.00 entspricht;
- bei einem Bruttogehalt von mehr als CHF 83'520.00 auf der Basis eines koordinierten Lohnes von CHF 59'160.00.
Die Beiträge werden paritätisch erhoben. Die Beitragssätze belaufen sich auf:
| Alter | Sparbeitrag | Risikobeitrag | Gesamtbeitrag |
| 25-34 Jahre | 7 | 2.4 | 9.4 |
| 35-44 Jahre | 10 | 2.4 | 12.4 |
| 45-54 Jahre | 15 | 2.4 | 17.4 |
| 55-65 Jahre | 18 | 2.4 | 20.4 |
