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Leistungen
Unsere Kasse erbringt folgende Leistungen :
Arbeitslosenentschädigung (ALE) - Anspruchsvoraussetzungen
- Die versicherte Person muss ganz oder teilweise arbeitslos sein
- Die versicherte Person muss in der Schweiz wohnen
- Die versicherte Person muss die obligatorische Schulzeit beendet haben und weder das Rentenalter der AHV erreicht haben noch eine Altersrente der AHV beziehen
- Die versicherte Person muss die minimale Beitragszeit erfüllt haben oder von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sein
- Die versicherte Person muss einen Verdienstausfall erleiden
- Die versicherte Person muss vermittlungsfähig sein
- Die versicherte Person muss die Kontrollvorschriften erfüllen
Entschädigung für die Teilnahme an Umschulungs-, Weiterbildungs- und Eingliederungsmassnahmen (AMM)
Die arbeitsmarktlichen Massnahmen sollen drohende Arbeitslosigkeit verhüten und bestehende Arbeitslosigkeit bekämpfen. Nur das Amt für den Arbeitsmarkt und die RAV können eine arbeitsmarktliche Massnahme bewilligen; die Arbeitslosenkassen setzen den Entscheid um, indem sie finanzielle Leistungen gewähren
Kurzarbeitsentschädigung (KAE) und Schlechtwetterentschädigung (SWE)
Ein Gesuch um KAE oder SWE wird vom Arbeitgeber beim Amt für Arbeitsmarkt (AAM) eingereicht. Die Arbeitslosenkasse prüft den Leistungsanspruch, sobald das AAM einen positiven formellen Entscheid erlässt.
Wir raten Ihnen direkt mit unseren spezialisierten Mitarbeitern Kontakt aufzunehem, sobald Sie die Voranmeldung dem AAM haben zukommen lassen, damit die Kasse Ihnen die nötigen Formulare zustellen kann, und Ihr Anrecht nicht erlischt (drei Monate).
Bei allfälligen Problemen stehen Ihnen unsere Sachbearbeiter gerne zur Verfügung. Falls Sie es wünschen, kommen unsere Sachbearbeiter gerne bei Ihnen vorbei und helfen beim Ausfüllen der Formulare.
Insolvenzentschädigung (IE)
Nur die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons, in dem der Arbeitgeber im Handelsregister eingetragen ist oder in dem ein nicht im Handelsregister eingetragene Arbeitgeber wohnhaft ist, kann Insolvenzentschädigungen auszahlen
Informations annexes
Identitätskarte
- Öffentliche Arbeitslosenkasse OALK
- Postfach 288
- 1701 Freiburg
- Lageplan 1
- Lageplan 2
- T +41 26 305 54 25
- F +41 26 305 24 42
- Kontakt
Download
- Kreisschreiben über die Arbeitslosenentschädigung (KS ALE) PDF (3538 kb)
- Kreisschreiben über die Arbeitsmarktlichen Massnahmen PDF (372 kb)
- Kreisschreiben über die Kurzarbeitsentschädigung PDF (1842 kb)
- Kreisschreiben über die Schlechtwetterentschädigung PDF (1240 kb)
- Beitragspflicht auf Entschädigungen KZ/SWE PDF (106 kb)
