Kursgebühren für den Laienunterricht

Die Kursgebühr für eine wöchentliche Einzellektion beträgt je Semester:

Einzellektion

30 Minuten
Fr.

45 Minuten
Fr.

60 Minuten
Fr.

Musik

 

 

 

– Unter-, Mittel- und Sekundarstufe

370.–

560.–

740.–

– Stufe Amateurzertifikat

500.–

750.–

1 000.–

Die Kursgebühr für eine wöchentliche Gruppenlektion beträgt je Person und Semester:

Gruppenlektion

50 Minuten
Fr.

60 Minuten
Fr.

90 Minuten
Fr.

120 Minuten
Fr.

Einführung in die Musik

 

 

 

 

– Musikalische Grundschule I und II

200.–

– Musikalische Früherziehung

200.–

– Orff-Pädagogik, Methode Jaques-Dalcroze

200.–

Gehörbildung und Musiklehre

 

 

 

 

– 1 und 2

105.–

– 3 und 4

155.–

Chorleitung

 

 

 

 

– Stufe Amateurzertifikat

450.–

Schauspiel

 

 

 

 

– Einführungskurs 1, 2 und 3

370.–

– Stufe Amateurzertifikat 1, 2 und 3

370.–

 

Gruppenlektion

120 Minuten
Fr.

Pauschalgebühr
3 Lektionen
Fr.

Pauschalgebühr
frei zugänglich
Fr.

Tanz

 

 

 

– Unterstufe

325.–

– Mittelstufe

500.–

800.–

– Sekundarstufe

650.–

1 000.–

– Stufe Amateurzertifikat

1 100.–

Die Kursgebühr für wöchentliche Gruppenktionen in einem Ensemble oder Atelier beträgt je Person und Semester:

Gruppenlektion

90 minuten
Fr.

Taxe forfaitaire
Fr.

Ensembles

 

 

– Schülerorchester und Schülerchor

50.–

– Jazz-Atelier

225.–

Kursgebühren für den berufsvorbereitenden Unterricht

Die Kursgebühr für merhrere wöchentliche Einzellektionen und wöchentliche Gruppenlektionen beträgt je Semester:

Pauschalgebühr
:
Musik: Zertifikatstufe Fr. 1300.-
Schauspiel: Zertifikatstufe Fr. 1200.-
Tanz:
Mittelstufe Fr. 1000.-
Sekundarstufe Fr. 1300.-
Zertifikatstufe Fr. 1500.-

Wichtige Informationen

Schuljahr
Das Schuljahr setzt sich aus zwei Semesternen zusammen und dauert vom 1. September bis zum 31. August.
Das Schuljahr hat wenigstens 37 Unterrichtswochen :
- 18 Wochen im Wintersemester (Anfangs September - Ende Januar)
- 19 Wochen im Sommersemester (Anfangs Februar - Ende Juni)
Der Schulbeginn findet zwischen dem 15. August und dem 15. September statt.

Sobald die maximale Studiendauer in einer Stufe überschritten wird, erhöhen sich die Kursgebühren um 30% während der Dauer der Überschreitung (laut Reglement).

Zusatzgebühren
a) Schüler nach vollendetem 18. Lebensjahr zahlen zusätzlich pro Semester:
Fr. 200.-- für Einzelkurse von 30'
Fr. 300.-- für Einzelkurse von 45'
Fr. 400.-- für Einzelkurse von 60'
aber max. Fr. 400.--.

Diese Zusatzgebühr beträgt jedoch je Schülerin oder Schüler und Semester höchstens Fr. 400.-. Von dieser Zusatzgebühr ausgenommen sind Lehrlinge und Studierende bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, auf Vorzeigen des entsprechenden Ausweises zu Beginn des Schuljahres.

b) Unabhängig von der Zusatzgebühr unter Art. a) zahlen die Schüler, welche ausserhalb des Kantons wohnen und Einzellektionen belegen, eine Zusatzgebühr pro Semester von:
Fr. 100.-- für Lektionen von 30'
Fr. 150.-- für Lektionen von 45'
Fr. 200.-- für Lektionen von 60'
aber max. Fr. 200.--.
Schülerinnen und Schüler, die regulär in einer Schule des Kantons eingeschrieben sind, sind von dieser Gebühr befreit.

Familienrabatt
Sind aus einer Familie mehrere minderjährige Kinder, Studenten oder Lehrlinge eingeschrieben, werden die Kursgebühren ab dem zweiten Kind um 10% und ab dem dritten Kind um 20% ermässigt.

Zahlung
Die Schulgeldrechnungen werden zweimal pro Jahr ausgestellt, im Prinzip im November und April. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Empfang zu begleichen. Verspätete Zahlungen können mit dem Ausschluss vom Unterricht geahndet werden. Wenn keine ordnungsgemässe Abmeldung bei der Direktion vorliegt, können die Kursgebühren für ein weiteres Schuljahr verrechnet werden (eine Einschreibung gilt für mindestens 1 Jahr). Ausserordentliche finanzielle Schwierigkeiten, die belegt werden können, sind der Direktion zu unterbreiten, um zu vermeiden, dass ein Kind wegen diesen Umständen den Unterricht abbrechen muss.
Alle Schüler, die sich nicht innerhalb der vorgesehenen Frist abgemeldet haben, bleiben für das folgende Schuljahr eingeschrieben. Die entsprechenden Kursgebühren werden ihnen in Rechnung gestellt.

Rückerstattung
Das Schulgeld wird nicht zurückerstattet bei :
- nicht ordnungsgemässer Abmeldung;
- Absenzen des Schülers beim Unterricht;
- Ausschluss nach Disziplinarverfahren.

Ein teilweiser Erlass der Kursgebühren kann in folgenden Fällen gewährt werden:
- dem Schüler, der Militärdienst absolviert (Kopie des Marschbefehles erforderlich);
- dem Schüler, der wegen höherer Gewalt den Kursbesuch abbrechen muss.

Eine Reduktion der Kursgebühren kann wie folgt gewährt werden:
- wenn der Schüler wegen Krankheit dem Unterricht fernbleiben muss, ab der 7. Lektion nach Vorweisung eines Arztzeugnisses;
- bei Abwesenheit des Lehrers, ab der zweiten Lektion, aber nur, wenn der Lehrer die fehlenden Kurse nicht ersetzt.