Stille Wahl von Willy Schorderet zum Oberamtmann des Glanebezirks

Die Frist für die Einreichung der Wahllisten für die Wahl des Oberamtmanns des Glanebezirks ist am Montag, 16. August 2010, um 12 Uhr abgelaufen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde eine einzige Kandidatur eingereicht. Artikel 97 Abs. 1 PRG bestimmt, dass die kandidierende Person ohne Urnengang für gewählt erklärt wird.

Somit hat der Staatsrat am 17. August 2010 den einzigen Kandidaten, Willy Schorderet, nach Artikel 94 Abs. 2 PRG als Oberamtmann des Glanebezirks offiziell für gewählt erklärt.

Gemäss Artikel 97 Abs. 2 PRG wird der Beschluss zur Einberufung der Stimmberechtigten des Glanebezirks aufgehoben.