Büro für Information

Das Büro für Information unterstützt die Staatskanzlei bei der Informationstätigkeit über die Angelegenheiten des Staatsrats.

  • Es stellt die allgemeine Koordination der Verwaltungstätigkeit auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsinformation sicher.
  • Es unterstützt und berät die Direktionen und ihre Verwaltungseinheiten bei dieser Tätigkeit.
  • Es ist zuständig für die Verteilung von Medienmitteilungen des Kantons und organisiert Medienanlässe.
  • Als Ansprechpartner der Medien nimmt das Büro für Information Fragen und Anregungen von Journalisten entgegen und ist zuständig für die Akkreditierung von neuen Medienschaffenden.
  • Das Büro für Information verwaltet die Website des Staatsrates, sowie der Staatskanzlei sowie die Medienmitteilungen des kantonalen Web-Portals (www.fr.ch).
  • Es berät und unterstützt die Direktionen und Verwaltungseinheiten beim Aufbau ihrer Websites.

Öffentlichkeitsinformation und Transparenz

Das Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG) ist am 1. Januar 2011 in Kraft getretten. Nach mehrjährigen juristischen Vorarbeiten werden damit die Tätigkeiten des Staates für die ganze Freiburger Bevölkerung transparent.

Der Leitfaden für die Information über die Tätigkeiten des Staatsrats und der Verwaltung des Kantons Freiburg regelt und definiert die Informationspolitik des Staatsrats.
Er soll dazu dienen, innerhalb der Kantonsverwaltung klare Funktionen und Befugnisse im Bereich der Information festzulegen und die Information an die Oeffentlichkeit bestmöglichst zu koordinieren. Dies im Sinne einer transparenten, ehrlichen und klaren Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und ihrer Regierung.