Zu den Hauptleistungen der Staatskanzlei (SK) gehören:
- die Führung des Sekretariats des Staatsrats;
- die Koordination der Beziehungen zwischen der Exekutive (Staatsrat) und der Legislative (Grosser Rat) in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat des Grossen Rates;
- die Information der Öffentlichkeit über die Geschäfte der Regierung;
- die Organisation von Wahlen und Abstimmungen;
- die Koordination der Aussenbeziehungen;
- die Einheitlichkeit und die Qualität der freiburgischen Gesetzgebung;
- die Koordination der Übersetzungen und der amtlichen Veröffentlichungen;
- die Staatsarchiv;
- der Weibeldienst;
- die Einhaltung protokollarischer Vorschriften und die Organisation von Veranstaltungen und repräsentativen Anlässen der Regierung;
- die Herstellung von Drucksachen für die Kantonsverwaltung.
Ausserdem sind der SK die kantonale Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz (DSB) und der kantonale Mediator administrativ zugewiesen.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der SK sind folgende:
- Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004 (Art. 108)
- Gesetz vom 16. Oktober 2001 über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG) (Art. 20, 25, 26)
- Verordnung vom 12. März 2002 über die Zuständigkeitsbereiche der Direktionen des Staatsrats und der Staatskanzlei (ZDirV) (Art. 9)