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Ablauf der Wahlen
Organisation
Der Staatsrat organisiert die Bundes- und die kantonalen Wahlen sowie die allgemeinen Gemeindewahlen. Der Gemeinderat organisiert die Ergänzungswahlen in der Gemeinde. Der Oberamtmann versichert sich, dass alle Wahlen in seinem Bezirk ordnungsgemäss verlaufen.
Wahldatum
Die Ständeratswahlen finden alle vier Jahre gleichzeitig mit den Nationalratswahlen immer am vorletzten Oktobersonntag statt.
Die Gesamterneuerungswahlen für die Kantons- und die Gemeindebehörden finden alle fünf Jahre statt; die Grossrats-, Staatsrats- und Oberamtmannswahlen werden im vierten Quartal und die Gemeinderats- und die Generalratswahlen im ersten Quartal durchgeführt. Die Daten der Wahlen werden vom Staatsrat festgelegt.
Einberufung
Der Staatsrat beruft die Stimmberechtigten spätestens am Montag der achten Woche vor dem Wahldatum ein.
Einreichen der Wahllisten
Die Listen der Kandidatinnen und Kandidaten, die als Wahllisten bezeichnet werden, müssen von den politischen Parteien und den Wählergruppen eingereicht werden.
Validierung der Wahlen und Veröffentlichung der Ergebnisse
Der Grosse Rat validiert nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrats die Wahlen der Mitglieder des Grossen Rates und des Staatrates und die Wahlen der Oberamtmänner.
Für die Gemeindewahlen gibt es kein Validierungsverfahren.
Der Staatsrat veröffentlicht die Ergebnisse der kantonalen Wahlen im Amtsblatt.
Jedes Oberamt veröffentlicht im Amtsblatt die Zusammensetzung der Gemeindebhörden in seinem Wahlkreis.
Die aktuellen Ergebnisse können laufend online in Echtzeit auf der Website der Staatskanzlei verfolgt werden.
