Nächste Abstimmung
Der Staatsrat beruft die Stimmberechtigten des Kantons Freiburg ein zur eidgenössischen Volksabstimmung vom Sonntag, 17. Juni 2012, über die folgenden Vorlagen:
- Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen»;
- Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)»;
- Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Managed Care).
- Informationen der Bundeskanzlei
- Keine kantonale Vorlage steht zur Abstimmung.
Vor kurzem
Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmungen vom 11. März 2012.
- Volksinitiative vom 18. Dezember 2007 «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!»;
- Volksinitiative vom 29. September 2008 «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)»;
- Volksinitiative vom 26. Juni 2009 «6 Wochen Ferien für alle»;
- Bundesbeschluss vom 29. September 2011 über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls») und
- Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbindung (BuPG).
Keine kantonale Vorlage stand zur Abstimmung. Ein Ersatzwahl in den Ständerat hat am selben Tag stattgefunden.
E-Voting für AuslandschweizerInnen
Bei der eidgenössischen Abstimmung vom 26. September 2010 haben die Auslandschweizerinnen und -schweizer, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Freiburg haben, zum ersten Mal elektronisch abgestimmt. Das sind rund 600 von 4000 stimmberechtigten Freiburgerinnen und Freiburgern im Ausland. Zur Medienmitteilung.
Seitdem können Stimmberechtigte, die in einem der 7 Bezirkshauptorte eingeschrieben sind, am Vote électronique teilnehmen.
Hilfe für Sehbehinderte
Der Kanton Freiburg stellt den blinden oder sehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern die Erläuterungen zu den kantonalen Abstimmungen auf Tonträgern zur Verfügung. Die Botschaften werden von der Schweizerischen Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS) in Zürich im internationalen DAISY-Format hergestellt und auf CD verschickt. Die Dokumente im DAISY-Format können auf speziallen Abspielgeräten, über Computer und auf allen MP3-kompatiblen DC- und DVD-Spielern abgehört werden.
Alle blinden oder sehbehinderten Personen, die die Erläuterungen zu den kantonalen Abstimmungen auf DAISY-Tonträgern erhalten möchten, können diese per Post, per E-Mail oder telefonisch direkt bei der SBS abonnieren.
Ausserdem kann die Informationsbroschüre auch auf der Website der Staatskanzlei abgehört werden.
- Adresse
SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte
SBS Medienverlag
Grubenstrasse 12
CH-8045 Zürich
T+41 43 333 32 32
F+41 43 333 32 33
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