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Das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB) versteht sich als Observatorium, Plattform und Kompetenzzentrum für Gleichstellungs- und Familienfragen im Kanton Freiburg. Als Informations- und Koordinationsstelle setzt es besonderes Gewicht auf die Schaffung von Synergien unter den verschiedenen Partnerorganisationen.

Auftrag

Das GFB wurde 1994 geschaffen und 2003 institutionalisiert. Es erfüllt den staatlichen Auftrag, für die Anwendung des Gleichstellungsgrundsatzes zwischen Frau und Mann zu sorgen sowie jegliche rechtliche und tatsächliche Diskriminierung zu beseitigen. Ausserdem setzt sich das GFB für eine familienfreundliche Politik ein.

Aufgaben

Das Büro für die Gleichstellung und für Familienfragen

  • berät und informiert Behörden und Private über alle Fragen der Gleichstellung und der Familienpolitik;
  • initiiert Projekte zur Förderung der Gleichstellung und im Interesse von Familien;
  • koordiniert die Bekämpfung von Gewalt in Paarbeziehungen im Kanton Freiburg;
  • gibt Empfehlungen ab;
  • überprüft staatliche Erlasse auf ihre Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Gleichstellung;
  • arbeitet mit allen zuständigen Stellen und interessierten Kreisen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene zusammen.

News

Einweihung des Gleichstellungs-Netzwerks

Das Gleichstellungs-Netzwerk wurde im Rahmen der musikalischen Darbietung des "Choeur de Jade" anlässlich der 40 Jahre Frauenstimm- und Wahlrecht und der 30 Jahre Verankerung der Gleichstellung in der Bundesverfassung ins Leben gerufen.

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Freiburg für alle: immer mehr Anfragen

Seit die Direktion für Gesundheit und Soziales im letzen September die Anlaufstelle für soziale Information und Orientierung "Freiburg für alle" eröffnet hat, sind die Informationsgesuche kontinuierlich angestiegen. Die Fachpersonen für Sozialwesen beantworten durchschnittlich 77 Anfragen pro Monat, was im Vergleich zum letzten Drittel des vergangenen Jahres einem Anstieg von 25 % entspricht. Am 23. April startet die Anlaufstelle eine Informationskampagne in den öffentlichen Verkehrsbetrieben, damit ein möglichst breites Publikum von ihren Leistungen erfährt.

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Revision des Gesetzes über Familienzulagen für alle Selbstständigerwerbende dem Grossen Rat überwiesen

Die Revision des Gesetzes über die Familienzulagen, das der Freiburger Staatsrat dem Grossen Rat überwiesen hat, entspricht sowohl dem Willen der Verfassungsrätinnen und Verfassungsräte, die Familien zu fördern, als auch den neuen eidgenössischen Gesetzesbestimmungen. Der Anspruch auf die Familienzulagen wird sich neu auf alle selbstständigerwerbenden Eltern ausdehnen.

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