Über uns...

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Die Finanzverwaltung des Staates Freiburg ist ein zentraler Dienst und als solcher zuständig

  • für die Haushaltsführung des Kantons Freiburg und
  • die Ausarbeitung aller für die Finanzpolitik notwendigen Grundlagen.

Sie dient dem Staatsrat und den Verwaltungseinheiten, und ihr obliegt die effiziente, wirksame und nachhaltige Haushalts? und Rechnungsführung. Auch wenn ihre Arbeit im Wesentlichen nach innen gerichtet ist, so ist sie dabei auch immer darauf bedacht, die Interessen der freiburgischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu wahren.
 
Grundlage für ihr Handeln bildet Artikel 83 der Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004:

  1. Der Voranschlag der Laufenden Rechnung des Staates ist ausgeglichen.
  2. Die konjunkturelle Lage und allfällige ausserordentliche Finanzbedürfnisse sind indessen zu berücksichtigen.
  3. Die infolge dieser Situationen entstandenen Verluste sind in den folgenden Jahren auszugleichen.