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Auftrag
Die Finanzverwaltung ist ein zentraler Dienst. Als solcher steht sie dem Staatsrat und den Verwaltungseinheiten für die Führung und Verwaltung des Finanzwesens zur Verfügung und erarbeitet die Grundlagen der kantonalen Finanzpolitik. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Festlegung des Kontenplans und Organisation der Buchhaltung;
- Erstellen der Entwürfe zu Finanzplan, Voranschlag und Staatsrechnung zuhanden des Staatsrates;
- Gewährleistung des Zahlungsverkehrs des Staates;
- Pflege der Finanzbeziehungen mit dem Bund;
- Kassaführung und Buchhaltung sowie Budgetkontrolle, wenn nicht andere Organe damit beauftragt sind;
- Tresorerieverwaltung und Verwaltung der Staatsschuld;
- Prüfung der finanziellen Folgen von kantonalen, interkantonalen und eidgenössischen Entwürfen zuhanden des Staatsrates;
- Durchführung der periodischen Überprüfung der Subventionen;
- Ausarbeitung der Richtlinien für das Finanzmanagement und Beratung der Dienststellen und Direktionen in finanziellen Fragen;
- Erstellen von Tabellen und Finanzstatistiken.
Laufende Projekte
Gegenwärtig ist die Finanzverwaltung stark in drei Reformprojekten engagiert:
- NFA (Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen);
- Periodische Überprüfung der Subventionen (EPS) und;
- New Public Management und leistungsorientierte Führung.
