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Präsentation
Bei den Subventionen handelt es sich um diejenige Aufwandkategorie des Staates, in der in den letzten Jahrzehnten der grösste Zuwachs zu verzeichnen war. Ihr Anteil am Voranschlag der Laufenden Rechnung, der 1985 noch weniger als 25 % betrug, ist im Jahr 2005 mit einem Betrag von annähernd 900 Millionen Franken auf 37 % gestiegen.
Der Staat Freiburg verfügt seit 1999 über ein Subventionsgesetz (SubG). Primäres Ziel dieses Gesetzes ist es, Kohärenz, Wirksamkeit und Sicherheit ins oft komplexe Subventionssystem zu bringen, unter Berücksichtigung der dem Staat zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Im August 2000 hat der Staatsrat ein Subventionsreglement verabschiedet, in dessen Anhang die in drei unterschiedliche Kategorien – Finanzhilfe, Abgeltung und Individualbeitrag – eingeteilten kantonalen Subventionen verzeichnet sind.
Die Gesetzgebung über die Subventionen enthält einige Grundsätze, die bei der laufenden Verwaltung der Subventionen und bei der Ausarbeitung von Bestimmungen in Zusammenhang mit Subventionen zu befolgen sind. Nach dem SubG müssen die kantonalen Subventionen periodisch, und zwar mindestens alle sechs Jahre, auf ihre Notwendigkeit, ihren Nutzen, ihre Wirksamkeit und ihre Wirtschaftlichkeit hin geprüft werden. Diese periodische Überprüfung entspricht auch den diesbezüglichen Anforderungen der Kantonsverfassung.
