850 Jahre Stadt Freiburg
Handfeste, 28. Juni 1249
In der
Handfeste vom 28. Juni 1249
bestätigen
die Grafen von Kyburg, Hartmann IV., der Aeltere, und
sein Neffe Hartmann V., der Jüngere, der Stadt Freiburg
und ihren Bürgern die von den Herzögen von Zähringen
verliehenen Rechte und Freiheiten.
Es ist keine Gründungsurkunde für die Stadt Freiburg
überliefert. Hingegen erhielt die Stadt am 28. Juni 1249
die schriftliche Bestätigung ihrer alten Rechte und
Freiheiten, die sog. Handfeste.
Es handelt sich dabei um das Stadtrecht, das ihr bereits
Herzog Berthold IV. verliehen haben soll und das im Laufe
der Zeit durch weitere Artikel ergänzt worden ist. Neben
der Verleihung von politischen Rechten an die Bürger
finden sich zudem Artikel zum Erb- und Strafrecht, zu
Markt, Zöllen und Steuern. Schliesslich finden sogar
Bestimmungen zum Konsumentschutz Eingang, wie z.B. im
Art. 64, wo es einem Wirt untersagt ist, den Wein mit
Wasser "anzureichern"...
Cote/Signatur:
CH AEF Traités et contrats 193
Bibliographie:
Die Freiburger Handfeste von 1249. Edition und Beiträge
zum gleichnamigen Kolloquium 1999. hg. von H. Foerster
und J-D. Dessonnaz, Freiburg 2003.
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