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850 Jahre Stadt Freiburg

Handfeste, 28. Juni 1249


 

In der Handfeste vom 28. Juni 1249 bestätigen die Grafen von Kyburg, Hartmann IV., der Aeltere, und sein Neffe Hartmann V., der Jüngere, der Stadt Freiburg und ihren Bürgern die von den Herzögen von Zähringen verliehenen Rechte und Freiheiten. 


 

Es ist keine Gründungsurkunde für die Stadt Freiburg überliefert. Hingegen erhielt die Stadt am 28. Juni 1249 die schriftliche Bestätigung ihrer alten Rechte und Freiheiten, die sog. Handfeste.

Es handelt sich dabei um das Stadtrecht, das ihr bereits Herzog Berthold IV. verliehen haben soll und das im Laufe der Zeit durch weitere Artikel ergänzt worden ist. Neben der Verleihung von politischen Rechten an die Bürger finden sich zudem Artikel zum Erb- und Strafrecht, zu Markt, Zöllen und Steuern. Schliesslich finden sogar Bestimmungen zum Konsumentschutz Eingang, wie z.B. im Art. 64, wo es einem Wirt untersagt ist, den Wein mit Wasser "anzureichern"...

 

 

E. Seewer

Cote/Signatur: CH AEF Traités et contrats 193

Bibliographie:
Die Freiburger Handfeste von 1249. Edition und Beiträge zum gleichnamigen Kolloquium 1999. hg. von H. Foerster und J-D. Dessonnaz, Freiburg 2003.
 


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Letzte Änderung: 25.06.2009 18:02:56