Die
Dokumente, welche der Öffentlichkeit zugänglich sind (siehe Archivreglement), können im Lesesaal
eingesehen werden.
Als Gegenleistung
erwartet das Staatsarchiv von seinen Benutzern, dass sie ihm nach Beendigung der Arbeit (Druck oder
Manuskript) kostenlos ein Belegexemplar (Buch, Sonderdruck, Manuskript) überlassen.